Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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anheimfällt, für die ganze Flur einen generellen Bebauungsplan auf 
zustellen, der eine großzügige Straßenführung gestattet und die Garantie 
leistet, daß die später, gegebenenfalls erst bei Bedarf anzufertigenden 
speziellen Pläne, sich in den Rahmen des Ganzen einpassen; es ist 
besonders darauf zu achten, daß bestimmte Gemarkungsteile geschieden 
werden, für welche eine andere Bebauung in Aussicht genommen ist, 
bezw. ist eine Trennung vorzunehmen in den Teil, in dem Fabrikbauten 
zulässig sind und solchen, in dem die Errichtung verboten ist. Die 
Kommune muß sich ferner Grundstücke reservieren für später zu erwartende 
kommunale Zwecke, sei es für Schule, Gemeindehaus oder dergleichen. 
Das erforderliche Land ist die Gemeinde von den Unternehmern zu 
fordern berechtigt. 
Die Gemeinde Kleinschönebeck-F. hat bereits einen generellen Be 
bauungsplan für die ganze Feldmark aufgestellt. Dieser nimmt Rück 
sicht auf die Verkehrswege der Nachbargemeinden, mit denen Verein 
barungen wegen Durchlegung der Straßen getroffen sind. Denn es ist 
wohl nichts unnatürlicher als die Regelung des Verkehrs, wie sie Berlin 
zeigt, wo, anstatt den Bedürfnissen Rechnung zu tragen und die Straßen 
zu erweitern, der Verkehr „abgeleitet", d. h. zu zeitraubenden Umwegen 
gezwungen wird. Zur Vermeidung ähnlicher Unzuträglichkeiten hat be 
reits zum Mittel der Enteignung gegriffen werden müssen; zur Zeit ist 
sogar die Anlegung einer Fließpromenade geplant, die einen sehr schönen 
Teil unserer Gemarkung der Allgemeinheit zugänglich machen soll, deren 
Durchführung jedoch teilweise auch nur durch das Enteignungsverfahren 
möglich ist. 
Für die Idee des generellen Bebauungsplanes war maßgebend der 
Gedanke, daß man unter Vermeidung unnötiger Pflasterungen die Straßen 
in drei Arten teilte: Hauptstraßen 20 ni, Vorgarten je 6 m — 32 m, 
Verkehrsstraßen 15 m, Vorgarten 6 m = 27 m, Wohnstraßen 
9 — 12 m, Vorgarten 6 m = 21—24 m, dafür aber hinreichend für 
Plätze und besonders Grünstreifen Sorge trug, wie es Städten, die ihre 
Befestigungsanlagen schleifen konnten, so großartig gelungen ist, sich einen 
breiten Parkgürtel um die ganze Stadt zu verschaffen. 
Für die Aufteilung selber war ausschlaggebend die Annahme einer 
Schnellbahn von Berlin-Alexanderplatz, Frankfurter Allee nach Wolters 
dorf. Dieselbe teilt das noch freie Gelände zwischen Woltersdorf und 
der Ostgrenze in zwei annähernd gleiche Teile und ist aus Kostener 
sparnis und der freien jederzeitigen Verfügung über das Gelände inner 
halb der Baublocks angelegt. Letztere sind möglichst lang gestreckt und 
werden nur von den Hauptstraßenzügen geschnitten, auch Bahnhöfe 
sind vorgesehen.
	        
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