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anheimfällt, für die ganze Flur einen generellen Bebauungsplan auf
zustellen, der eine großzügige Straßenführung gestattet und die Garantie
leistet, daß die später, gegebenenfalls erst bei Bedarf anzufertigenden
speziellen Pläne, sich in den Rahmen des Ganzen einpassen; es ist
besonders darauf zu achten, daß bestimmte Gemarkungsteile geschieden
werden, für welche eine andere Bebauung in Aussicht genommen ist,
bezw. ist eine Trennung vorzunehmen in den Teil, in dem Fabrikbauten
zulässig sind und solchen, in dem die Errichtung verboten ist. Die
Kommune muß sich ferner Grundstücke reservieren für später zu erwartende
kommunale Zwecke, sei es für Schule, Gemeindehaus oder dergleichen.
Das erforderliche Land ist die Gemeinde von den Unternehmern zu
fordern berechtigt.
Die Gemeinde Kleinschönebeck-F. hat bereits einen generellen Be
bauungsplan für die ganze Feldmark aufgestellt. Dieser nimmt Rück
sicht auf die Verkehrswege der Nachbargemeinden, mit denen Verein
barungen wegen Durchlegung der Straßen getroffen sind. Denn es ist
wohl nichts unnatürlicher als die Regelung des Verkehrs, wie sie Berlin
zeigt, wo, anstatt den Bedürfnissen Rechnung zu tragen und die Straßen
zu erweitern, der Verkehr „abgeleitet", d. h. zu zeitraubenden Umwegen
gezwungen wird. Zur Vermeidung ähnlicher Unzuträglichkeiten hat be
reits zum Mittel der Enteignung gegriffen werden müssen; zur Zeit ist
sogar die Anlegung einer Fließpromenade geplant, die einen sehr schönen
Teil unserer Gemarkung der Allgemeinheit zugänglich machen soll, deren
Durchführung jedoch teilweise auch nur durch das Enteignungsverfahren
möglich ist.
Für die Idee des generellen Bebauungsplanes war maßgebend der
Gedanke, daß man unter Vermeidung unnötiger Pflasterungen die Straßen
in drei Arten teilte: Hauptstraßen 20 ni, Vorgarten je 6 m — 32 m,
Verkehrsstraßen 15 m, Vorgarten 6 m = 27 m, Wohnstraßen
9 — 12 m, Vorgarten 6 m = 21—24 m, dafür aber hinreichend für
Plätze und besonders Grünstreifen Sorge trug, wie es Städten, die ihre
Befestigungsanlagen schleifen konnten, so großartig gelungen ist, sich einen
breiten Parkgürtel um die ganze Stadt zu verschaffen.
Für die Aufteilung selber war ausschlaggebend die Annahme einer
Schnellbahn von Berlin-Alexanderplatz, Frankfurter Allee nach Wolters
dorf. Dieselbe teilt das noch freie Gelände zwischen Woltersdorf und
der Ostgrenze in zwei annähernd gleiche Teile und ist aus Kostener
sparnis und der freien jederzeitigen Verfügung über das Gelände inner
halb der Baublocks angelegt. Letztere sind möglichst lang gestreckt und
werden nur von den Hauptstraßenzügen geschnitten, auch Bahnhöfe
sind vorgesehen.