Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

39 
entschieden zu weit; denn sie würde jede Spekulation ausschalten. Und 
diese brauchen wir ebensosehr für unsere Volkswirtschaft, wie den 
wagenden Kaufmann überhaupt. Ohne die Unternehmungslust der 
Spekulation wäre weder Fichtenau noch die vielen Vororte Berlins 
entstanden, und es muß doch zugegeben werden, daß diese Bewegung, 
dieser Zug aufs Land, eine wohltätige Folge der Spekulation ist. 
Es kann sich also bei Anwendung der Steuer nur um eine Belastung 
des Gewinns handeln, die zwar die Spekulation nicht vernichtet, aber 
der Gemeinde gestattet, der wilden Preistreiberei Zügel anzulegen; 
Erhebung einer Zuwachssteuer von 33 1 / 3 °/ 0 wie in Kiautschou ist 
auf unsere Verhältnisse nicht anwendbar (da bei Berechnung der Zu 
wachssteuer die persönliche Arbeit, Geschäftsgewandtheit usw. nicht be 
achtet werden kann), obwohl auch in Deutschland bis zu 20°/ 0 mit 
Recht genommen werden können. In Kleinschönebeck wurde seinerzeit 
die Wertzuwachssteuer nicht so sehr zur Unterdrückung der Spekulation, 
sondern neben finanziellen Gründen hauptsächlich zu dem Zweck ein 
geführt, die gewerbsmäßigen Grundstückshändler nnd Spekulanten, die 
aus ihrem Geschäft und der Gemeinde ihren Gewinn ziehen, ohne an 
den Lasten teilzunehmen, zu den kommunalen Aufgaben durch finanzielle 
Beiträge heranzuziehen. 
Daß die Gemeinden ferner verpflichtet sind, auch eine andere Art 
Wertzuwachs im Interesse ihrer Mitglieder steuerlich heranzuziehen, die 
sich durch besondere kommunale Kulturarbeiten ergibt, bedarf kaum der 
Erläuterung. Diese Zuwachssteuer ist unter dem Namen Verbesserungs 
steuer verständlicher, und die hierunter gerechneten Abgaben werden 
als Beiträge bezeichnet, deren Einziehung gemäß § 9 KAG. „behufs 
Deckung der Kosten für Herstellung nnd Unterhaltung von Veranstal 
tungen, welche durch das öffentliche Interesse erfordert werden, von 
denjenigen Grundeigentümern und Gewerbetreibenden, denen hierdurch 
besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen," ermöglicht, sogar verlangt 
ist, „wenn andernfalls die Kosten einschließlich der Ausgaben für die 
Verzinsung und Tilgung des aufgewendeten Kapitals durch Steuern 
aufzubringen sein würden". Diese Zuwachssteuer (Verbesserungssteuer- 
Beiträge) ist denn auch in der Gemeinde Kleinschönebeck-F. seit Be 
stehen der Beitragsordnung vom 10. Februar 1909 erhoben worden, 
muß auch in höchstmöglicher Weise erhoben werden, da jede Unter 
lassung ein Geschenk der Gemeinde wäre zuungunsten der Steuer 
zahler. — Gewarnt sei allerdings vor den übertriebenen Fordernngen 
der Bodenreformer, die bei Schul- nnd Straßenbahnbauten die Grund 
besitzer auch zu den Kosten heranziehen wollen, obwohl es doch in 
einem Vorort mit landhausmäßiger Bebauung nicht jedermanns Sache 
ist, sich durch Straßenbahnen oder lärmende Kinder stören zu lassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.