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entschieden zu weit; denn sie würde jede Spekulation ausschalten. Und
diese brauchen wir ebensosehr für unsere Volkswirtschaft, wie den
wagenden Kaufmann überhaupt. Ohne die Unternehmungslust der
Spekulation wäre weder Fichtenau noch die vielen Vororte Berlins
entstanden, und es muß doch zugegeben werden, daß diese Bewegung,
dieser Zug aufs Land, eine wohltätige Folge der Spekulation ist.
Es kann sich also bei Anwendung der Steuer nur um eine Belastung
des Gewinns handeln, die zwar die Spekulation nicht vernichtet, aber
der Gemeinde gestattet, der wilden Preistreiberei Zügel anzulegen;
Erhebung einer Zuwachssteuer von 33 1 / 3 °/ 0 wie in Kiautschou ist
auf unsere Verhältnisse nicht anwendbar (da bei Berechnung der Zu
wachssteuer die persönliche Arbeit, Geschäftsgewandtheit usw. nicht be
achtet werden kann), obwohl auch in Deutschland bis zu 20°/ 0 mit
Recht genommen werden können. In Kleinschönebeck wurde seinerzeit
die Wertzuwachssteuer nicht so sehr zur Unterdrückung der Spekulation,
sondern neben finanziellen Gründen hauptsächlich zu dem Zweck ein
geführt, die gewerbsmäßigen Grundstückshändler nnd Spekulanten, die
aus ihrem Geschäft und der Gemeinde ihren Gewinn ziehen, ohne an
den Lasten teilzunehmen, zu den kommunalen Aufgaben durch finanzielle
Beiträge heranzuziehen.
Daß die Gemeinden ferner verpflichtet sind, auch eine andere Art
Wertzuwachs im Interesse ihrer Mitglieder steuerlich heranzuziehen, die
sich durch besondere kommunale Kulturarbeiten ergibt, bedarf kaum der
Erläuterung. Diese Zuwachssteuer ist unter dem Namen Verbesserungs
steuer verständlicher, und die hierunter gerechneten Abgaben werden
als Beiträge bezeichnet, deren Einziehung gemäß § 9 KAG. „behufs
Deckung der Kosten für Herstellung nnd Unterhaltung von Veranstal
tungen, welche durch das öffentliche Interesse erfordert werden, von
denjenigen Grundeigentümern und Gewerbetreibenden, denen hierdurch
besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen," ermöglicht, sogar verlangt
ist, „wenn andernfalls die Kosten einschließlich der Ausgaben für die
Verzinsung und Tilgung des aufgewendeten Kapitals durch Steuern
aufzubringen sein würden". Diese Zuwachssteuer (Verbesserungssteuer-
Beiträge) ist denn auch in der Gemeinde Kleinschönebeck-F. seit Be
stehen der Beitragsordnung vom 10. Februar 1909 erhoben worden,
muß auch in höchstmöglicher Weise erhoben werden, da jede Unter
lassung ein Geschenk der Gemeinde wäre zuungunsten der Steuer
zahler. — Gewarnt sei allerdings vor den übertriebenen Fordernngen
der Bodenreformer, die bei Schul- nnd Straßenbahnbauten die Grund
besitzer auch zu den Kosten heranziehen wollen, obwohl es doch in
einem Vorort mit landhausmäßiger Bebauung nicht jedermanns Sache
ist, sich durch Straßenbahnen oder lärmende Kinder stören zu lassen.