Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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beteiligt waren die Pfarre, 9 Bauern, von denen der eine 2 Bauern 
höfe, 1 Kossätenhof und einen Büdnerhof besaß, 1 Kossät, der Mühlen 
besitzer, zugleich Kossät und Erbpächter eines bedeutenden Teils des 
Kirchenlandes, ferner der Dorfschmied, zugleich Büdner und 2 andere 
Büdner, die Schule und der Bruder des Schmieds, letzterer durch einen 
Kauf von 9 Morgen 90 QR vom Jahre 1837. Die Gesamtgröße 
der Feldmark betrug nach damaliger Vermessung 2434 Morgen 159 QR, 
wovon auf gemeinschaftliche „Wiesen- und Weidereviere" 29 Morgen 
53 QR, auf gemeinschaftliche „Weide- und Holzreviere" 240 Morgen 
178 QR und an Wegen und Triften 63 Morgen 58 QR, also ins 
gesamt 333 Morgen 109 Quadratruten entfielen; dazu kam das Auf- 
hütungsrecht der Gemeinde in der Königlichen Forst, während Be 
rechtigung auswärtiger Interessenten nicht vorhanden waren. Die Ge 
meinheitsteilung brachte den Interessenten einen Landzuwachs von 37 
Morgen 156 QR, während das gesamte Areal der Gemeinschaft an 
Straßen, Wegen und Triften, deren Breite und Lage vielfach Änderungen 
erfahren hatten, nebst einigen Grundstücken zu wirtschaftlichen Zwecken 
von nun au 124 Morgen 56 QR betrug. Von dem verteilten Grund- 
und Boden wurden jedoch 12 Morgen 116 Quadratruten zu Dotationen 
verwendet. Die Schule erhielt einen Morgen 87 QR sein Tausch; sie 
bekam 1 Morgen 3 QR drei- und neunjährigen Roggenlandes, 2 Morgen 
90 QR Gerstenland erster Klasse), so daß diese von nun an, Hofstelle 
und Garten eingerechnet, 5 Morgen 32 QR besaß und demnach gemäß 
8 101 der Gemeinheitsteilung hinreichend ausgestattet war. Ferner wurden 
für den jedesmaligen Schulzen zur Entschädigung für seine Mühe 
waltung als „Schulzeudienstland" 11 Morgen 29 QR bestimmt, deren 
Güte allerdings äußerst gering war. 
Die außer den Wegen, Tristen usw. im gemeinschaftlichen Besitz 
gebliebenen Grundstücke in Größe von 158 Morgen 41 QR zerfielen 
fortan in vier Arten: 
1. gemeinschaftliches Eigentum der ganzen Gemeinde: 
a) eine Lehmgrube (zwei Morgen), 
b) eine Kiesgrube, die sog. Aasgrube (ein Morgen), 
2. gemeinschaftliches Eigentum der Pfarre, 10 Bauern und 3 Kossäten: 
Weiderevier mit wilder Baumschule, ein Gebiet von 21 Morgen 
28 QR; 
3. gemeinschaftliches Eigentum der 10 Bauern mit Ausnahme des 
bereits Abgefundenen, der drei Kossäten und der Pfarre: das 
Pilzland (133 Morgen 108 QR.), 
4. gemeinschaftliches Eigentum der 10 Bauern und 3 Kossäten: 
a) das Schäferhaus nebst Garten (104 QR), 
b) 2 Hirtenhäuser (39 und 42 QR).
	        
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