Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

54

beteiligt  waren  die  Pfarre,  9  Bauern,  von  denen  der  eine  2  Bauernhöfe, ­
  1  Kossätenhof  und  einen  Büdnerhof  besaß,  1  Kossät,  der  Mühlenbesitzer, ­
  zugleich  Kossät  und  Erbpächter  eines  bedeutenden  Teils  des
Kirchenlandes,  ferner  der  Dorfschmied,  zugleich  Büdner  und  2  andere
Büdner,  die  Schule  und  der  Bruder  des  Schmieds,  letzterer  durch  einen
Kauf  von  9  Morgen  90  QR  vom  Jahre  1837.  Die  Gesamtgröße
der  Feldmark  betrug  nach  damaliger  Vermessung  2434  Morgen  159  QR,
wovon  auf  gemeinschaftliche  „Wiesen-  und  Weidereviere"  29  Morgen
53  QR,  auf  gemeinschaftliche  „Weide-  und  Holzreviere"  240  Morgen
178  QR  und  an  Wegen  und  Triften  63  Morgen  58  QR,  also  insgesamt ­
  333  Morgen  109  Quadratruten  entfielen;  dazu  kam  das  Aufhütungsrecht
  der  Gemeinde  in  der  Königlichen  Forst,  während  Berechtigung ­
  auswärtiger  Interessenten  nicht  vorhanden  waren.  Die  Gemeinheitsteilung ­
  brachte  den  Interessenten  einen  Landzuwachs  von  37
Morgen  156  QR,  während  das  gesamte  Areal  der  Gemeinschaft  an
Straßen,  Wegen  und  Triften,  deren  Breite  und  Lage  vielfach  Änderungen
erfahren  hatten,  nebst  einigen  Grundstücken  zu  wirtschaftlichen  Zwecken
von  nun  au  124  Morgen  56  QR  betrug.  Von  dem  verteilten  Grundund
  Boden  wurden  jedoch  12  Morgen  116  Quadratruten  zu  Dotationen
verwendet.  Die  Schule  erhielt  einen  Morgen  87  QR  sein  Tausch;  sie
bekam  1  Morgen  3  QR  drei-  und  neunjährigen  Roggenlandes,  2  Morgen
90  QR  Gerstenland  erster  Klasse),  so  daß  diese  von  nun  an,  Hofstelle
und  Garten  eingerechnet,  5  Morgen  32  QR  besaß  und  demnach  gemäß
8  101  der  Gemeinheitsteilung  hinreichend  ausgestattet  war.  Ferner  wurden
für  den  jedesmaligen  Schulzen  zur  Entschädigung  für  seine  Mühewaltung ­
  als  „Schulzeudienstland"  11  Morgen  29  QR  bestimmt,  deren
Güte  allerdings  äußerst  gering  war.
Die  außer  den  Wegen,  Tristen  usw.  im  gemeinschaftlichen  Besitz
gebliebenen  Grundstücke  in  Größe  von  158  Morgen  41  QR  zerfielen
fortan  in  vier  Arten:
1.  gemeinschaftliches  Eigentum  der  ganzen  Gemeinde:
a)  eine  Lehmgrube  (zwei  Morgen),
b)  eine  Kiesgrube,  die  sog.  Aasgrube  (ein  Morgen),
2.  gemeinschaftliches  Eigentum  der  Pfarre,  10  Bauern  und  3  Kossäten:
Weiderevier  mit  wilder  Baumschule,  ein  Gebiet  von  21  Morgen
28  QR;
3.  gemeinschaftliches  Eigentum  der  10  Bauern  mit  Ausnahme  des
bereits  Abgefundenen,  der  drei  Kossäten  und  der  Pfarre:  das
Pilzland  (133  Morgen  108  QR.),
4.  gemeinschaftliches  Eigentum  der  10  Bauern  und  3  Kossäten:
a)  das  Schäferhaus  nebst  Garten  (104  QR),
b)  2  Hirtenhäuser  (39  und  42  QR).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.