Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Jahr

Summe  in  Mark.

Jahr

Summe  in  Mark.

1902

29447.—

1907

45973.56

1803

35051.39

1908

47721.76

1904

47459.84

1909

57465.—

1905

51827.80

1910

90992.45

1806

34842.05

1911

83  380.11

Daß  unter  solchen  Umständen  naturgemäß  auch  die  Verwaltungskosten ­
  emporschnellten,  ist  nicht  zu  bewundern.  Nicht  die  Arbeitslast
wächst  ja  nur,  mit  ihr  wächst  auch  die  Anzahl  der  Beamten,  die  zu
ihrer  Bewältigung  notwendig  sind,  Bureaubedarf,  Mieten  u.  dgl.  m.
Die  Verwaltung  prüft  ständig  Notwendigkeit,  Nützlichkeit  und  Annehmlichkeit ­
  bestehender  und  neuer  Einrichtungen,  ihrer  Hand  hat  Staat
und  Gemeinde  die  Erfüllung  großer  Aufgaben  anvertraut;  hier  liegt
daher  der  Schwerpunkt  allen  kommunalen  Lebens.  Demgemäß  stellen
wir  die  Verwaltungskosten  den  Betrachtungen  über  die  Ausgaben  voran.
Eine  Scheidung  der  Aufwendungen  in  solche  für  allgemeine  Staatszwecke ­
  und  solche  für  lokale  oder  Wohlfahrtszwecke,  demnach  ferner  die
Trennung  in  obligatorische  und  fakultative  Ausgaben  schien  nicht  tunlich, ­
  da  eine  derartige  Feststellung  nicht  immer  durchführbar  ist  oder
doch  Zusammengehöriges  auseinandergerissen  werden  müßte.

I.  Gemeindeverwaltung.
Die  erste  Vergütung  für  die  Mühewaltung  des  Dorfschulzen,  von
der  wir  wissen,  ist  die  Überlassung  des  „Schulzendienstlandes".  Die
Güte  dieses  Landes  war  jedoch  dermaßen  gering,  daß  die  Schulzen
dieses  Land  selten  selbst  bebauten,  sondern  es  verpachteten.
Es  trug  dem  Genieindevorsteher  zuletzt  durch  Verpachtung  10  Taler
ein,  obwohl  er  selbst  tüchtiger  Wirt  war,  bewirtschaftete  er  es  nicht
selbst.  Im  Laufe  der  Zeit  kam  zu  dieser  Vergütung  noch  ein  Ersatz
der  eigenen  Auslagen  für  Bureaubedarf  in  einem  Pauschquantum  von
21  Thalern.  Dienstreisen  nach  Berlin  wurden  den  Betreffenden  in  dem
festen  Betrage  von  1  Thaler  vergütet.  Die  Einziehung  der  Staatsund ­
  Gemeindesteuern  war  einem  vertrauenswürdigen  Mann,  Lehrer  oder
sonst  Befähigten  übergeben,  der  als  Entgelt  seiner  Arbeit  einen  festgesetzten ­
  Prozentsatz  der  eingegangen  Beträge  erhielt.  Mit  der  Bearbeitung
der  Steuern  wurde  im  Jahre  1893  der  Gemeindevorsteher  als  Steuererheber ­
  betraut,  der  hierfür  ein  Gehalt  von  150  Mk.  bezog.  Inzwischen
war  auch  der  Gemeindevorsteher  besser  besoldet  worden.  Der  Etat  von
1894Z  weist  eine  Entschädigung  von  200  Mk.  auf  für  „bare  Ausl
 )  Das  Etats-  nnb  Rechnungsjahr  rechnet  vom  1.  April  bis  31.  März
nächsten  Jahres.
            
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