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Bezirkskommissionen im Dorf und in der Kolonie. Jede Kommission
besteht aus einem Bezirksvorsteher und zwei Armenpflegern.
Da die Posten ehrenamtlich bekleidet werden, erhöhen sich die Lasten
der Armenpflege durch diese Einrichtung nicht. Die Aufwendungen
sind überhaupt verhältnismäßig gering geblieben, wiewohl sie natürlich
auch eine steigende Tendenz aufweisen. Aber genau feststellen lassen sich
diese Ausgaben nicht, da sowohl bei offener, wie bei geschlossener
Armenpflege *) die Unterstützung nicht nur in Geld, sondern auch in
Naturalien stattfinden kann. So ist ein Teil der Ortsarmen in den
jetzt als Armenhäusern eingerichteten früheren Hirtenhäusern untergebracht
und ihnen auch ein kleiner Garten überlassen. In solchen Fällen findet
oft gar keine bare Unterstützung statt. Im übrigen handelt es sich bei
der geschlossenen Armenpflege in Kleinschönebeck-F., da die Gemeinde
außer den zwei kleinen Arnienhäusern eigene Anstalten für Waisen,
Kranke, Sieche usw. nicht besitzt, lediglich um Unterbringung in einer
öffentlichen Anstalt, für deren Kosten sie als Ortsarmenverband aufzu
kommen hat. Die offene Armenpflege wird ausgeübt einerseits durch
Unterstützung in Geld, namentlich in Form regelmäßiger Zahlungen an
gewisse Arme auf unbestimmte Zeit, andrerseits durch Naturalien, wie
Nahrungsmittel, Heizmaterial, durch Bezahlung des Mietzinses und im
Erkraukungsfalle der Arzneikosten. Ferner gehört hierher die Gewährung
eines angemessenen Begräbnisses und gebührenfreie Hergäbe des Be--
gräbnisplatzes, die auch denen zuteil wird, die bei Lebzeiten eine Unter
stützung nicht erhalten haben.
Die baren Unterstützungen sind tvieder in laufende und einnialige
zu trennen, von denen jene mit ungewöhnlicher Ausnahme der Jahre
1899—1901 natürlicherweise die größere Summe darstellen.
Da aus der Armenkasse die Ausgaben auch für Angehörige fremder
Verbände getragen werden, ist es nötig, auch die Überweisungen jener
an die Armenkasse zur Gewinnung der Nettozahlungen aufzuführeu.
(Siehe Tabelle nächste Seite.)
Die Spalte: Besoldungen erklärt sich durch Anstellung eines Armen
arztes und eine laufende Unterstützung der Diakonissenstation, die der
evangelische Frauenverein unterhält. Es ist im Interesse der guten
Sache auf das lebhafteste zu bedauern, daß die Beihilfe ini Jahre 1911
entzogen wurde, weil nach Ansicht der Gemeinde die Krankenpflege nicht
in genügender Weise den Armen zugute kam. Die Einstellung der Bei
hilfe im Etat für 1912 scheint jedoch wenigstens den guten Willen der
Gemeindeverwaltung zu zeigen. Bedauerlich wäre, wenn der jetzige
0 Bei der offenen Armenpflege wird der zu Unterstützende in seiner Wohnung
und seinem Familienkreise belassen, bei der geschlossenen in einem Kranken- oder
Siechenhaus bezw. einer anderen Anstalt untergebracht