Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Bezirkskommissionen  im  Dorf  und  in  der  Kolonie.  Jede  Kommission
besteht  aus  einem  Bezirksvorsteher  und  zwei  Armenpflegern.
Da  die  Posten  ehrenamtlich  bekleidet  werden,  erhöhen  sich  die  Lasten
der  Armenpflege  durch  diese  Einrichtung  nicht.  Die  Aufwendungen
sind  überhaupt  verhältnismäßig  gering  geblieben,  wiewohl  sie  natürlich
auch  eine  steigende  Tendenz  aufweisen.  Aber  genau  feststellen  lassen  sich
diese  Ausgaben  nicht,  da  sowohl  bei  offener,  wie  bei  geschlossener
Armenpflege  *)  die  Unterstützung  nicht  nur  in  Geld,  sondern  auch  in
Naturalien  stattfinden  kann.  So  ist  ein  Teil  der  Ortsarmen  in  den
jetzt  als  Armenhäusern  eingerichteten  früheren  Hirtenhäusern  untergebracht
und  ihnen  auch  ein  kleiner  Garten  überlassen.  In  solchen  Fällen  findet
oft  gar  keine  bare  Unterstützung  statt.  Im  übrigen  handelt  es  sich  bei
der  geschlossenen  Armenpflege  in  Kleinschönebeck-F.,  da  die  Gemeinde
außer  den  zwei  kleinen  Arnienhäusern  eigene  Anstalten  für  Waisen,
Kranke,  Sieche  usw.  nicht  besitzt,  lediglich  um  Unterbringung  in  einer
öffentlichen  Anstalt,  für  deren  Kosten  sie  als  Ortsarmenverband  aufzukommen ­
  hat.  Die  offene  Armenpflege  wird  ausgeübt  einerseits  durch
Unterstützung  in  Geld,  namentlich  in  Form  regelmäßiger  Zahlungen  an
gewisse  Arme  auf  unbestimmte  Zeit,  andrerseits  durch  Naturalien,  wie
Nahrungsmittel,  Heizmaterial,  durch  Bezahlung  des  Mietzinses  und  im
Erkraukungsfalle  der  Arzneikosten.  Ferner  gehört  hierher  die  Gewährung
eines  angemessenen  Begräbnisses  und  gebührenfreie  Hergäbe  des  Be--gräbnisplatzes,
  die  auch  denen  zuteil  wird,  die  bei  Lebzeiten  eine  Unterstützung ­
  nicht  erhalten  haben.
Die  baren  Unterstützungen  sind  tvieder  in  laufende  und  einnialige
zu  trennen,  von  denen  jene  mit  ungewöhnlicher  Ausnahme  der  Jahre
1899—1901  natürlicherweise  die  größere  Summe  darstellen.
Da  aus  der  Armenkasse  die  Ausgaben  auch  für  Angehörige  fremder
Verbände  getragen  werden,  ist  es  nötig,  auch  die  Überweisungen  jener
an  die  Armenkasse  zur  Gewinnung  der  Nettozahlungen  aufzuführeu.
(Siehe  Tabelle  nächste  Seite.)
Die  Spalte:  Besoldungen  erklärt  sich  durch  Anstellung  eines  Armenarztes ­
  und  eine  laufende  Unterstützung  der  Diakonissenstation,  die  der
evangelische  Frauenverein  unterhält.  Es  ist  im  Interesse  der  guten
Sache  auf  das  lebhafteste  zu  bedauern,  daß  die  Beihilfe  ini  Jahre  1911
entzogen  wurde,  weil  nach  Ansicht  der  Gemeinde  die  Krankenpflege  nicht
in  genügender  Weise  den  Armen  zugute  kam.  Die  Einstellung  der  Beihilfe ­
  im  Etat  für  1912  scheint  jedoch  wenigstens  den  guten  Willen  der
Gemeindeverwaltung  zu  zeigen.  Bedauerlich  wäre,  wenn  der  jetzige
0  Bei  der  offenen  Armenpflege  wird  der  zu  Unterstützende  in  seiner  Wohnung
und  seinem  Familienkreise  belassen,  bei  der  geschlossenen  in  einem  Kranken-  oder
Siechenhaus  bezw.  einer  anderen  Anstalt  untergebracht
            
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