Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Erwachsen der Gemeinde durch Unterhaltung dergleichen Anstalten 
auch keine Kosten, so bleiben doch auf dem Felde des Gesundheits 
wesens noch genügend Gebiete, die in früheren Jahren zwar keine oder 
nur geringe, mit der Zeit aber stets steigende Aufwendungen erfordern. 
d) Parkanlagen. 
Wie in anderen kleinen Orten benötigten Anlagen dieser Art bis 
in die neueste Zeit nur unerhebliche Ausgaben, deren größten Teil an 
Stelle der Gemeindekasse die am Orte bestehenden Vereine tragen konnten. 
Neben der Unterhaltung der Straßenbäume handelt es sich hier 
vor allem um den für die Gemeinde äußerst wichtigen Kurpark. Die 
Unternehmer in Fichtenau hatten den Mangel an Plätzen dadurch auf 
zuheben gesucht, daß sie von dem zwischen der Kolonie und dem Bahn 
hof Rahnsdorf gelegenen Königlichen Waldterrain, das durch die Durch 
querung des Mühlenfließes an landwirtschaftlichem Reiz gewinnt, einen 
bedeutenden Teil als Kurpark pachteten. Dieser Park wurde später von 
Vereinen unterhalten. Im Jahre 1903 pachtete die Gemeinde vom 
Forstfiskus einen Fußweg, der im Anschluß an den Kurpark eine be 
queme Waldpromenade von Fichtenau bis zum Bahnhof schaffte. Die 
jährliche Pacht betrug 15 Mk.; zu der Anlegung und den Unterhaltungs 
kosten der ersten Jahre steuerte in anzuerkennenden Weise ein Verein bei. 
Im Jahre 1906 übernahm die Gemeinde den etwa 4,4 da großen 
Kurpark für eine jährliche Pacht von 100 Mk., die sich im Jahre 1910 
auf 150 Alk. erhöhte. Mit Bezahlung der Pachtsumme hatten natur 
gemäß die Aufwendungen für den Park nicht ihr Bewenden; Anlagen 
und Wegebesserungeu erforderten Ausgaben, ferner von 1907 ab die 
Anstellung eines Parkwärters. 
In Anerkennung der Wichtigkeit schöner Zier- und Spielanlagen 
wurde im Jahre 1906 die Parkdeputation von der früher gebildeten 
Baudcputation abgezweigt und ihr die Aufsicht über die Parkanlagen 
und die sonst der Verschönerung des Ortes dienenden Anlagen über 
tragen. Sie besteht aus dem Gemeindevorsteher oder einem von diesem 
zu ernennenden Schöffen als Vorsitzenden mit 4 von der Gemeinde 
vertretung zu wählenden Mitgliedern, von denen die Hälfte Gemeinde- 
vcrordnete sein müssen. 
Die Einrichtung und Unterhaltung der neugeschaffenen Anlagen 
geschieht noch heute meist auf Kosten der Unternehmer, bisweilen der 
Vereine, so daß die gemeindlichen Aufwendungen sich in bescheidenen 
Grenzen halten konnten.
	        
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