73
Erwachsen der Gemeinde durch Unterhaltung dergleichen Anstalten
auch keine Kosten, so bleiben doch auf dem Felde des Gesundheits
wesens noch genügend Gebiete, die in früheren Jahren zwar keine oder
nur geringe, mit der Zeit aber stets steigende Aufwendungen erfordern.
d) Parkanlagen.
Wie in anderen kleinen Orten benötigten Anlagen dieser Art bis
in die neueste Zeit nur unerhebliche Ausgaben, deren größten Teil an
Stelle der Gemeindekasse die am Orte bestehenden Vereine tragen konnten.
Neben der Unterhaltung der Straßenbäume handelt es sich hier
vor allem um den für die Gemeinde äußerst wichtigen Kurpark. Die
Unternehmer in Fichtenau hatten den Mangel an Plätzen dadurch auf
zuheben gesucht, daß sie von dem zwischen der Kolonie und dem Bahn
hof Rahnsdorf gelegenen Königlichen Waldterrain, das durch die Durch
querung des Mühlenfließes an landwirtschaftlichem Reiz gewinnt, einen
bedeutenden Teil als Kurpark pachteten. Dieser Park wurde später von
Vereinen unterhalten. Im Jahre 1903 pachtete die Gemeinde vom
Forstfiskus einen Fußweg, der im Anschluß an den Kurpark eine be
queme Waldpromenade von Fichtenau bis zum Bahnhof schaffte. Die
jährliche Pacht betrug 15 Mk.; zu der Anlegung und den Unterhaltungs
kosten der ersten Jahre steuerte in anzuerkennenden Weise ein Verein bei.
Im Jahre 1906 übernahm die Gemeinde den etwa 4,4 da großen
Kurpark für eine jährliche Pacht von 100 Mk., die sich im Jahre 1910
auf 150 Alk. erhöhte. Mit Bezahlung der Pachtsumme hatten natur
gemäß die Aufwendungen für den Park nicht ihr Bewenden; Anlagen
und Wegebesserungeu erforderten Ausgaben, ferner von 1907 ab die
Anstellung eines Parkwärters.
In Anerkennung der Wichtigkeit schöner Zier- und Spielanlagen
wurde im Jahre 1906 die Parkdeputation von der früher gebildeten
Baudcputation abgezweigt und ihr die Aufsicht über die Parkanlagen
und die sonst der Verschönerung des Ortes dienenden Anlagen über
tragen. Sie besteht aus dem Gemeindevorsteher oder einem von diesem
zu ernennenden Schöffen als Vorsitzenden mit 4 von der Gemeinde
vertretung zu wählenden Mitgliedern, von denen die Hälfte Gemeinde-
vcrordnete sein müssen.
Die Einrichtung und Unterhaltung der neugeschaffenen Anlagen
geschieht noch heute meist auf Kosten der Unternehmer, bisweilen der
Vereine, so daß die gemeindlichen Aufwendungen sich in bescheidenen
Grenzen halten konnten.