Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Erwachsen  der  Gemeinde  durch  Unterhaltung  dergleichen  Anstalten
auch  keine  Kosten,  so  bleiben  doch  auf  dem  Felde  des  Gesundheitswesens ­
  noch  genügend  Gebiete,  die  in  früheren  Jahren  zwar  keine  oder
nur  geringe,  mit  der  Zeit  aber  stets  steigende  Aufwendungen  erfordern.

d)  Parkanlagen.
Wie  in  anderen  kleinen  Orten  benötigten  Anlagen  dieser  Art  bis
in  die  neueste  Zeit  nur  unerhebliche  Ausgaben,  deren  größten  Teil  an
Stelle  der  Gemeindekasse  die  am  Orte  bestehenden  Vereine  tragen  konnten.
Neben  der  Unterhaltung  der  Straßenbäume  handelt  es  sich  hier
vor  allem  um  den  für  die  Gemeinde  äußerst  wichtigen  Kurpark.  Die
Unternehmer  in  Fichtenau  hatten  den  Mangel  an  Plätzen  dadurch  aufzuheben ­
  gesucht,  daß  sie  von  dem  zwischen  der  Kolonie  und  dem  Bahnhof ­
  Rahnsdorf  gelegenen  Königlichen  Waldterrain,  das  durch  die  Durchquerung ­
  des  Mühlenfließes  an  landwirtschaftlichem  Reiz  gewinnt,  einen
bedeutenden  Teil  als  Kurpark  pachteten.  Dieser  Park  wurde  später  von
Vereinen  unterhalten.  Im  Jahre  1903  pachtete  die  Gemeinde  vom
Forstfiskus  einen  Fußweg,  der  im  Anschluß  an  den  Kurpark  eine  bequeme ­
  Waldpromenade  von  Fichtenau  bis  zum  Bahnhof  schaffte.  Die
jährliche  Pacht  betrug  15  Mk.;  zu  der  Anlegung  und  den  Unterhaltungskosten ­
  der  ersten  Jahre  steuerte  in  anzuerkennenden  Weise  ein  Verein  bei.
Im  Jahre  1906  übernahm  die  Gemeinde  den  etwa  4,4  da  großen
Kurpark  für  eine  jährliche  Pacht  von  100  Mk.,  die  sich  im  Jahre  1910
auf  150  Alk.  erhöhte.  Mit  Bezahlung  der  Pachtsumme  hatten  naturgemäß ­
  die  Aufwendungen  für  den  Park  nicht  ihr  Bewenden;  Anlagen
und  Wegebesserungeu  erforderten  Ausgaben,  ferner  von  1907  ab  die
Anstellung  eines  Parkwärters.
In  Anerkennung  der  Wichtigkeit  schöner  Zier-  und  Spielanlagen
wurde  im  Jahre  1906  die  Parkdeputation  von  der  früher  gebildeten
Baudcputation  abgezweigt  und  ihr  die  Aufsicht  über  die  Parkanlagen
und  die  sonst  der  Verschönerung  des  Ortes  dienenden  Anlagen  übertragen. ­
  Sie  besteht  aus  dem  Gemeindevorsteher  oder  einem  von  diesem
zu  ernennenden  Schöffen  als  Vorsitzenden  mit  4  von  der  Gemeindevertretung ­
  zu  wählenden  Mitgliedern,  von  denen  die  Hälfte  Gemeindevcrordnete
  sein  müssen.
Die  Einrichtung  und  Unterhaltung  der  neugeschaffenen  Anlagen
geschieht  noch  heute  meist  auf  Kosten  der  Unternehmer,  bisweilen  der
Vereine,  so  daß  die  gemeindlichen  Aufwendungen  sich  in  bescheidenen
Grenzen  halten  konnten.
            
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