Full text: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

2. DIE STAATSNOTENWÄHRUNG BIS HERBST 1796. 
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wollten sie bei dem bedeutenden positiven Agio, das es hatte, 
nicht als Münze, sondern als Ware verwenden; zur Ver 
wendung als Ware war die Barrenform aber viel bequemer. 
Tatsächlich prägte der Staat doch ziemlich eifrig Münzen. 
Das nötige Edelmetall verschaffte er sich vorwiegend aus 
Kirchen, königlichen Schlössern, Bmigrantenhäusern u. s. w. 1 ). 
Im Jahre 1791 und 1792 wurden trotz des positiven Agios; 
der Münzen geprägt 2 ); 
Für 8 052 000 livres Goldstücke 
Soweit 
65 007 000 
23 228 000 
16 880 000 
4 013 000 
der Staat 
das 
an das 
zu ver- 
Ecusstücke 
30- u. 15- Sousstücke 
Glockenmetallmünzen 
Kupfermünzen. 
Hartgeld zu Zahlungen 
Ausland verwendete, waren diese Prägungen nicht 
urteilen. Anders wenn er mit ihnen, wie mit den 30- und 15- 
Sousstückeu, zum proklamatorischen Werte im Inland zahlte. 
Eine Hand voll Gold und Silbermünzen verschwand bei ihrem 
damaligen positiven Agio sofort wirkungslos aus dem inländischen 
Zahlungsverkehr oder wurde exportiert. 
Einen wichtigen funktionellen Unterschied, den wir 
unter dem ancien regime vermißten, finden wir in einem 
Dekret von 1792 3 ); alle Gold- und Silbermünzen wurden für 
einlösbar bei dem caissier general du Tresor und den receveurs 
du district erklärt und zwar in Staatsnoten, d. h. prinzipiell 
war akzessorisches Edelmetallgeld (wie schon vorher das Kupfer- 
und Bronzegeld) in valutarisches einlösbar. 
Bülonrnünzen wurden zur Zeit der Revolution nicht 
mehr geprägt. 
Kupfermünzen wurden dagegen nach Vorschriften, die 
im allgemeinen mit denen des ancien rogime übereinstimmten, 
*) Dekret vom 3. März 1791, 31. August, 3., 4., 9., 10. Sep 
tember 1792. 
2 ) s. Gomel, Histoire financiere de la Legislative et de la Con 
vention Bd. 1. S. 384. 
3 ) Dekret vom 26. April 1792. 
3*
	        
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