Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

Andere hygienische Einrichtungen, wie Spielplätze, Tätigkeit des 
Kommunalarztes u. dergl. sind bereits oben erwähnt, Straßenreinigung 
und Müllabfuhr müssen künftiger Betrachtung vorbehalten bleiben. 
Es seien noch einige Worte über die aus Gesundheitsrücksichten 
alljährlich im Hochsommer erfolgende Räumung des Fließes (und Zehn- 
Luschgrabens) gesagt. 
Diese Räumung ist innerhalb 7 Tagen vorzunehmen, welche durch 
eine Verfügung 14 Tage vorher festgesetzt werden; zu leichterer Aus 
führung der Räumung erhalten die Stauberechtigten Anweisung, das 
Fließ an einer bestimmten Reihe von Tagen auf niedrigem Wasserstand 
zu halten. 
Die Räumung hat sich auf gründliche Beseitigung aller im Fließ 
bett vorhandenen, den Wasserabfluß hemmenden Gegenstände, sowie auf 
das Abstechen der den Füeßlaus beengenden Anwüchse und das Ent 
fernen der den Wasserlauf gefährdenden Baumzweige und Sträucher zu 
erstrecken. Das Abschwimmenlassen von Schilf, Kraut usw. in unterhalb 
liegende fremde Räuniungsstrecken ist unstatthaft. 
Da die Räumung von den Anliegern bezw. auf ihre Kosten aus 
zuführen ist, erwachsen der Gemeinde mit Ausnahme der Aufwendung 
für ihren eigenen Besitz keine Ausgaben. Die anteiligen Kosten der 
Gemeinde betrugen beispielsweise für das Jahr 1910 35 Mk., 1911 
42.45 Mk. 
Öffentliche Schlachtanlagen oder Kühlhäuser bestehen nicht. 
1) Straßenremigung und Müllabfuhr. 
Ferner fallen Straßenremigung und Abfuhrwesen, Straßenregn- 
lierung und Verbreiterung unter den Begriff des Assanierungswesens; 
doch werden die letzteren wegen der vorwiegend wirtschaftlichen Inter 
essen und der Zugehörigkeit zum Bauwesen ausgeschieden. 
In jedem deutschen Orte haben es die Besitzer, wie schon ein altes 
Srichwort sagt, für ihre Pflicht gehalten, „vor ihrer eigenen Tür zu 
kehren". So war es auch in unserer Gemeinde Sitte, daß jeder Haus 
besitzer ohne dazu gezwungen zu sein, die Straße vor seinem Grundstück 
in sauberem Zustand erhielt. Seit den 90er Jahren vorigen Jahr 
hunderts ließ die Gemeinde nur die Gullys und die Zuflüsse (Rinn 
steine) zu denselben auf ihre Kosten reinigen. 
Als jedoch die Kolonie Fichtenau entstanden war, fanden sich bald 
Leute, die der Zustand des Bürgersteiges unb der Straße vor ihrem 
Grundstück gleichgültig ließ. Weil nun bekanntlich kaum etwas einen Ort 
mehr verunziert als Unsanberkeit, so sah sich die Gemeinde genötigt, 
Vorbeugungsmaßregeln zu treffen. Es wurde im Jahre 1902 ein 
Ortsstatut beschlossen, wonach die Anlieger der bebauten und zum An-
	        
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