702 — Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
tärischer Kolonisation verdankt wurde, wie der Staat des
Großen Kurfürsten noch ein Kriegerstaat gewesen war, von
einem gewissen Standpunkte aus gleichsam ein auf den Besitz
eines größeren Landes fundiertes militärisches Soldunternehmen,
so war auch noch der Staat Friedrich Wilhelms J., wenn auch
schon ein wirkliches Staatswesen, so doch in erster Linie ein
Militärstaat. Darunter litten denn die inneren Reformen,
litt die Finanzgebarung, nahm die ganze Verwaltung, ja das
Königtum selbst einen vorzugsweise militärischen Charakter an;
seit 1725 hat Friedrich Wilhelm ständig die Uniform eines
Obersten seines Potsdamer Regimentes getragen.
Aber lag nicht in dieser Einseitigkeit zugleich auch eine
herbe Größe? Und bedeutete die Ausbildung einer für das
Land exorbitanten Kriegsmacht nicht eine beständige an sich
nicht ungesunde Bedrohung nicht bloß der Nachbarn, nein
auch der ganzen hergebrachten Zustände und der morschen Ver—
fassung des Reiches? Als Kriegerstaat ist Preußen schließlich
zur Führerschaft der Nation berufen worden.
Wie ganz anders hatte sich inzwischen Hsterreich fort—
gebildet. Obwohl in zahlreiche Kriege verwickelt, von denen
namentlich die Türkenkriege einen Teil gerade der kräftigsten
Bevölkerung, vornehmlich Steiermarks, lange Zeit hindurch
fast stärndig in Atem hielten, war es seiner ganzen Ver—⸗
gangenheit nach nicht an erster Stelle zum Militärstaat be—
stimmt. Um so mehr hätte seine innere Entwicklung nicht von
oben herab, wie die preußische, sondern von unten herauf, auf
breiter sozialer Grundlage, erfolgen sollen.
Waren nun aber in dieser Hinsicht seit dem 16. und
17. Jahrhundert, während all der Zeiten äußerer Konglomeration
und eines vornehmlich durch den Widerstand gegen die Türken
hervorgerufenen territorialen Wachstumes, die nötigen Schritte
getan worden? Nach dem Siege der fürstlichen Gewalt über
die alten Stände und den Uradel des Mittelalters, von dem
früher erzählt worden ist!, sowie nach der Entwicklung einer
1S. oben S. 518 ff.