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dem ielueiligen Stande bet - Lieferfähigkeit der Fabriken anpassen
und die Produktion möglichst genau überwachen zu können. Mit
Rücksicht hierauf wurde angeordnet, daß Kaufbestätigungen und
Verladeverfügungen über Kartofselsago und Kartoffelgraupen
nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nicht spätestens 10 Tage
nach Empfang der Zuweisungsmittcilung an die Derteilungs-
stclle für K-artosfelsago abgesandt werden.
Um nun die tatsächlichen Belieferungen der einzelnen Ver
sorgungsgebiete mit Nährmitteln von der Reichsvcrteilnngsstclle
aus überwachen*) und Störungen in der Zufuhr gegebenen
falls sofort wirksam entgegentreten zu können, wurden Ein
richtungen geschaffen, durch die der Versand der Nährmittel in die
Gebiete der bundesstaatlichen Abnahmestellen durch tägliche
Versandanzeigen und Wochenübersichten der
Lieferzentralen überwacht wird. Diese Einrichtung ermöglichte es,
das Abrollen der Ware nach den Versorgungsgebieten der Ve-
zirkszentralen festzustellen, ließ aber nicht erkennen, wie lange
sich die Ware unterwegs befindet, und wann sie tatsächlich in den
Besitz des zu beliefernden Kommunalverbandes gelangt. Ander
seits machten vielfach die Anforderungen der Kommunalverbände
um Sonderzuweisungen von Nahrungsmitteln es nötig, auch über
deren tatsächliche Versorgung mit Nährmitteln auf dem Laufenden
zu sein. Zu diesem Zweck haben etwa 120 der am schwierigsten zu
versorgenden Kommunalverbände über den w ö ch e n t I i ch e u
Zugang an Nährmitteln, über die wöchentliche Abgabe von
Nährmitteln an die Verbraucher auf Lebensmittelkarten, an
Massen speisringen und Fabrikkücheu und über die für besondere
Zwecks arrs den zugeteilten Mengen geschaffenen Rücklagen zu
berichten.
Stockungen, die sich in der Nährmittelverteilung aus beit oben
dargestellten Schwierigkeiten ergeben hatten, führten wiederholt zu
eingehenden Erwägungen, ob und inwieweit die bundesstaatlichen
Geschäftsstellen (Bezirkszentralen) oder einzelne Kommunal
verbände aus den ihnen zur Unterverteilung überwiesenen Nähr-
*) Das Folgende nach dem Vortrage des Vorsitzenden der Reichs,
verteilungsstelle in einem Ausbildungskursus der Arbeitervertreter von
Betrieben des Wumba (Waffen, und MunitionS-Beschaffungs-Amtesl
im April 1917.