Full text : Die Nährmittelverteilung im Kriege

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jorgung  des  Kommunalverbandes  mögliche  Ration  im  votaus
  zu  kürzen,  und  die  durch  -die  Kürzung  gewonnenen
Lebensmittelmengen  zur  Versorgung  der  Anstalten
zu  verwenden.  Ein  anderer  Weg,  der  bis  jetzt  erst  in
einigen  Städten  wie  Darmstadt,  Freiburg  und  Stuttgart  (bei
Nährmitteln)  eingeschlagen  wurde,  versucht  die  Doppelversorgung
durch  Einbeziehung  des  gesamten  Speisehausverkehrs  jeglicher
Art  in  den  Marken  zwang  zu  vermeiden.  Hält  man  beide
Wege  nebeneinander,  so  ergibt  sich  ohne  weiteres,  daß  der  erste
Weg,  da  er  die  Versorgung  einer  Minderzahl  auf  Kosten  der  Gesamtheit ­
  besser  stellt,  ungerecht  wirkt.
Die  Aufgabe,  die  zu  lösen  ist,  geht  nach  der  Überzeugung
des  Verfassers,  die  er  sich  hauptsächlich  auf  Grund  seiner  Stuttgarter ­
  Erfahrungen  gebildet  hat,  dahin,  den  zweiten  Weg  organisatorisch ­
  derart  auszubauen,  daß  dem  Verbraucher,  der  auf
Verpflegung  in  einem  Speisehause  angewiesen  ist,  im  Nahmen
der  ihm  zustehenden  Kopfmenge  hierfür  die  Möglichkeit  gegeben
wird,  und  daß  gleichzeitig  den  Speisehaus-Einrichtungen  jeglicher
Art  die  Möglichkeit  zur  Weiterführung  der  Betriebe  erhalten
bleibt.
Die  Aufgabe,  den  Markenzwang  durchgreifend  zu
gestalten  und  auch  den  gesamten  Verkehr  in  Speisehäusern
  einzubeziehen,  kann  auf  zweierlei  Weise  durchgeführt ­
  werden:  entweder  können  die  allgemeinen
Lebensmittelkarten  in  so  kleine  Abschnitte
eingeteilt  werden,  daß  der  Verbraucher  die  kleinen  Teilabschnitte
ohne  weiteres  im  Speisehause  abgeben  kann.  Hiergegen  spricht
verschiedenes.  Einmal  würde  das  dazu  führen,  daß  der  Verbrauchen
jederzeit  ein  kleines  Buch  von  Lebensmittelkarten  mit  sich  herumtragen ­
  müßte;  dies  wäre  unpraktisch,  lästig,  die  Verlustgefahr
würde  außerordentlich  erhöht.  Dazu  kommt  aber  als  entscheidender ­
  Umstand,  daß  die  meisten  Lebensmittelkarten  zunächst
keinen  festen  Nennwert  aufweisen,  sondern  erst  im  Laufe  der  Verbrauchsperiode ­
  durch  besondere  Bekanntmachung  ihren  Einlösungswert ­
  erhalten.  Aus  diesem  Grunde  erscheint  es  am  zweckmäßigsten, ­
  besondere  Speisemarken  einzuführen,  die
im  gesamten  Verkehr  in  den  Speisehäusern  an  Stelle  der  allgemein
gültigen  Lebensmittelkarten  zu  treten  hätten.
VM  w.

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