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— Britische Schiffahrtspolitik
Auch in der Schiffahrtspolitik kann uns ein nicht voll
ständig besiegtes England nach dem Kriege auf das
Schwerste schädigen, ohne daß damit unbedingt ein offi
zieller Wirtschaftskrieg gegen uns von England geführt
werden müßte. Es ist schon mehrfach in England während
des Krieges ausgesprochen worden, daß nach dem Kriege
die Schiffahrtspolitik Englands wieder stärker in diejeni
gen Bahnen zurückgeführt werden müsse, welche an die alte
Zeit der englischen Navigationsakte erinnere, also an den
Grundsatz, durch alle möglichen Maßnahmen die auslän
dische Schiffahrt gegenüber der englischen zu beeinträchti
gen. Auch hier sind die englischen Kolonien dem Mutter
lande in Friedenszeiten vorangeeilt.
Es handelt sich um dieselben Bestrebungen, wie in den
Versuchen zur Gründung eines britischen Zollvereins. So
wird nach dem australischen Schiffahrtsgesetz vom 24. De
zember 1912 die Schiffahrt zwischen den australischen Han
delsstädten nicht nur mit allerhand tief einschneidenden
Betriebsvorschriften belastet, sondern vor allem von frem
den Regierungen subventionierten Dampfern überhaupt
untersagt, während für britische Postschiffe eine zeitweilige
Ausnahme vorgesehen ist. Diese Maßnahmen aber, welche
auf den Entschluß, unsere Reichspostdampferlinie nach
Australien aufzugeben, stark mitgewirkt haben, sind nicht
auf dieses Gebiet des britischen Weltreiches beschränkt ge
blieben. Auch Kanada hat ähnliche Bestimmungen ge-
liegen ja doch auch alle in den Tropen und Subtropen und können
Absatz- und Bezugsgebiete der gemäßigten Zone nicht ersetzen. Sie
können uns auch die Erze und anderen Mineralstoffe, die wir brau
chen, nur zum Teil liefern. Mit den Kolonien allein kommen wir
nicht aus. Darum müssen wir auch zu fremden Ländern wirtschaft
liche Beziehungen haben, also Weltwirtschaft im weite
ren Sinne treiben."