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— Britische Schiffahrtspolitik
Auch in der Schiffahrtspolitik kann uns ein nicht vollständig
besiegtes England nach dem Kriege auf das
Schwerste schädigen, ohne daß damit unbedingt ein offizieller
Wirtschaftskrieg gegen uns von England geführt
werden müßte. Es ist schon mehrfach in England während
des Krieges ausgesprochen worden, daß nach dem Kriege
die Schiffahrtspolitik Englands wieder stärker in diejenigen
Bahnen zurückgeführt werden müsse, welche an die alte
Zeit der englischen Navigationsakte erinnere, also an den
Grundsatz, durch alle möglichen Maßnahmen die ausländische
Schiffahrt gegenüber der englischen zu beeinträchtigen.
Auch hier sind die englischen Kolonien dem Mutterlande
in Friedenszeiten vorangeeilt.
Es handelt sich um dieselben Bestrebungen, wie in den
Versuchen zur Gründung eines britischen Zollvereins. So
wird nach dem australischen Schiffahrtsgesetz vom 24. Dezember
1912 die Schiffahrt zwischen den australischen Handelsstädten
nicht nur mit allerhand tief einschneidenden
Betriebsvorschriften belastet, sondern vor allem von fremden
Regierungen subventionierten Dampfern überhaupt
untersagt, während für britische Postschiffe eine zeitweilige
Ausnahme vorgesehen ist. Diese Maßnahmen aber, welche
auf den Entschluß, unsere Reichspostdampferlinie nach
Australien aufzugeben, stark mitgewirkt haben, sind nicht
auf dieses Gebiet des britischen Weltreiches beschränkt geblieben.
Auch Kanada hat ähnliche Bestimmungen geliegen
ja doch auch alle in den Tropen und Subtropen und können
Absatz- und Bezugsgebiete der gemäßigten Zone nicht ersetzen. Sie
können uns auch die Erze und anderen Mineralstoffe, die wir brauchen,
nur zum Teil liefern. Mit den Kolonien allein kommen wir
nicht aus. Darum müssen wir auch zu fremden Ländern wirtschaftliche
Beziehungen haben, also Weltwirtschaft im weiteren
Sinne treiben."