126
I. Geschäftliche Versicherung.
dem Weltmarktpreis, um für diese Erzeugungskosten stets genügend
Spielraum zu lassen. Andererseits ist aber auch nicht zu verkennen, daß
der Zahlungstermin für die Nachschußleistung und den Umlagebeitrag
im Herbst günstiger liegt, als für die feste Prämie und die Vorprämie,
die im Frühjahr fällig ist. Der Prämienbetrag kann bis zur Ernte
verwandt werden, also Zinsen bringen und so zur Verbilligung der
Erzeugung dienen. Immerhin wird der hierin liegende Vorteil zu einem
großen Teile dadurch aufgehoben, daß auch die festen Prämien und Vor
prämien vielfach ohne Zinsverpflichtung gestundet werden.
Aus welcher Betriebsklasse setzen sich denn nun in der Hagel
versicherung die Versicherungsnehmer zusammen? Die durchschnittliche
Versicherungssumme betrug 1910
bei den Aktiengesellschaften ca. 7 000 Mk.
bei der Bayerischen Landesanstalt „ 1 600 „
bei den Vorprämien- und Nachschußanstalten . . „ 5 600 „
bei den Gesellschaften mit Umlageverfahren . . „ 23 000 „
im Gesamtdurchschnitt ca. 5 000 Mk.
Legt man einen nicht gerade hohen durchschnittlichen Versicherungs
wert von 400 Mk. Pro Hektar zugrunde und berücksichtigt man fernerhin,
daß etwa 50 °/o der landwirtschaftlich benutzten Fläche Wiesen, Weiden,
Gebäudeflächen, Öd- und Unland usw. sind, also der Hagelversicherung
nicht unterworfen werden können, so entspricht dieser Durchschnitt einem
Betriebe von 25 da etwa, der nach der amtlichen Statistik bereits als
großbäuerlicher Betrieb gilt. Gerade für diese Betriebe scheint aber eine
Stetigkeit in der Prämienzahlung besonders erwünscht, weil sie einerseits
alljährlich intensiver d. h. mit steigenden Kosten arbeiten müssen, ohne
entsprechende Anbauvcrschiebungen vornehmen oder Konjunkturen in der
Art ausnützen zu können wie die Großbetriebe, andererseits Konsum und
Arbeitskräfte weniger einzuschränken vermögen, als die Kleinbetriebe. Von
einer Abwälzung der Hagelversicherungslasten ist kaum zu sprechen, da
die Preisbildung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dem Unternehmer
heute kaum einen persönlichen Einfluß gestattet, vielmehr hauptsächlich
Marktangebot und -nachfrage entscheidend sind.
Demgegenüber ist aber auch nicht zu vergessen, welche ausgleichende
und wirtschaftliche Wirkung die Entschädigungsleistungen dem Versicherung^
nehmer verursachen. Wenn man annimmt, daß ca. 750 000 Personen 1^°
gegen Hagelschaden versichert waren, und daß diese 750 000 Personen n»r
53 662 403 Mk. an Beiträgen zu zahlen hatten, um 48 980 586 Mk- slIt