Mewes, Reichsinvalidenversicherung. 205
Beitragseinnahmen und der Zinsen (vgl. S. 181) hält sich — mit
mäßigen Schwankungen — die absolute jährliche Vermögenszunahme der
Versicherungsträger im großen ganzvn aus demselben Betrage.
Sie betrug im Durchschnitt der Periode:
1891—1895 jährlich
82,6
Millionen,
1896—1900
86,5
1901—1905
78,4
„
1906—1910
84,9
„
In runder Summe konnten also während der ersten beiden Jahr
zehnte ziemlich gleichbleibend etwa 80—85 Millionen jährlich als
Vermögen angelegt werden.
Die Einnahmen der Anstalten werden nämlich durch die Ver
sicherungsleistungen in immer steigendem Maße absorbiert, so daß der
Teil von ihnen, der zur Bildung von Reserven übrigbleibt, relativ immer
geringer wird. Von den großen Posten der eigenen Einnahmen: Beitrags
einnahmen und Zinsen (nebst Miete und Pacht) gingen
1892 noch 82 % in das Vermögen über.
1896 dagegen
nur 69 %
1900
„ 53%
1905
„ 38%
1910
„ 34%.
Die Entwicklung ergibt sich im wesentlichen ans dem technischen
Aufbau der Invalidenversicherung. Nach dem Inkrafttreten des Jnvaliden-
versicherungsgesetzes (d. h. des II. Gesetzes) zeigte sich zunächst allerdings
eine derart starke Zunahme der Invalidenrenten, daß eine ernstliche
Störung des finanziellen Gleichgewichtes zu befürchten war; sie spiegelt
sich auch oben in der Abnahme des jährlichen Vermögenszuwachses während
der Periode von 1901 — 1905 wieder. Eingehende Untersuchungen, die
damals auf Veranlassung des Reichsversicherungsamts über die Ursachen
der unvorhergesehenen Steigerung der Renten vorgenommen worden sind,
haben zu einer — schon früher erwähnten — sorgfältigeren Durchbildung
des Bewilligungsverfahrens geführt; der Erfolg zeigt sich in der sehr
viel günstigeren Entwicklung der Vermögensbildung während des letzten
Jahrfünftes 1906—1910.
Bei den einzelnen Versicherungsanstalten liegen die Verhältnisse auch
in dieser Hinsicht sehr verschieden; und von den Einnahmen, die im
Anstaltsbezirke aufgebracht werden, bleibt diesem durchaus nicht überall