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II. Öffentliche Versicherung.
Übertrag; 1537 Mill. Mk.
5. als Sparkasseneinlagen
12 „
„ oder 0,8 °/o
6. in eigenen Grundstücken
85 „
„ „ 5,1 °/o
7. als Kassenbestände und vorübergehende
Bankguthaben
28 „
.. „ 1,7 ®/o
= 1662 Mill. Mk.
Die Vermögensanlagen weisen also im ganzen genommen einen
ziemlich hohen Grad von Liquidität auf — nahezu 35°/o sind in
Wertpapieren angelegt —, während an sich der technische Aufbau der
Invalidenversicherung für absehbare Zeit eine ganz besondere Rück
sichtnahme auf die Flüssigkeit der Anlage — wie sie bei der Kranken
versicherung und der Unfallversicherung geboten scheint — offenbar nicht
unbedingt notwendig machen würde. Bei den Darlehen an Gemeinden
usw. und den Hypothekenanlagen und ähnliches überwiegen durchweg die
Amortisationsdarlehen, die die Mittel der Versicherungsträger
planmäßig und verhältnismäßig schnell wieder frei machen. Allerdings
spielten anfänglich die Wertpapiere noch eine erheblich größere Rolle;
1900 (für die ersten zehn Jahre haben wir keine am sämtliche
Versicherungsträger bezüglichen Angaben hierüber) bestand noch fast die
Hälfte des Gesamtvermögens (genau 49,4 °/o) in Wertpapieren. Der
relative Rückgang hat nicht nur die Reichs- und Staatspapiere betroffen,
sondern mehr noch die Kommunalpapiere aller Art, erstere waren 1900
mit 138 Millionen oder 16,3 °/o beteiligt, letztere mit 280 Millionen oder
33,1 °/o (dem absoluten Betrage nach haben, wie der Vergleich mit
den zuerst wiedergegebenen Zahlen für 1910 zeigt, beide Gattungen
weiter zugenommen).
Dem entspricht auf der anderen Seite eine starke Zunahme der
Darlehen an Gemeinden sowie gegen Hypothek usw., die 1900 zu
sammen mit rund 390 Millionen nur erst 46,1 °/o, jetzt aber 57,5 °/o
des Gesamtvermögens ausmachen; daneben findet sich auch eine mäßige
Vermehrung des eigenen Grundbesitzes, in welchem 1900 nur 2,6 °/o
des Vermögens steckten. Diese erstgenannten beiden Gruppen, nach
denen sich in neuerer Zeit der Schwerpunkt der Vermögensanlagen
der Versicherungsträger verschoben hat, enthalten die Darlehen und
eigenen Aufwendungen der Anstalten für Wohlfahrtseinrichtungen
aller Art, die der Hauptsache nach, zum Teil sogar ganz ausschließlich
der versicherungspflichtigen Bevölkerung zugute kommen und dazu dienen,
mittelbar die Hauptaufgaben der Invalidenversicherung erfüllen zu helfen.