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II. Öffentliche Versicherung.
Die übrigbleibenden vier^ Zw.A. hatten nur einen äußerst geringen Teil
ihres Gesamtbestandes rückgcdeckt. Während demnach bei den Zwangs
anstalten die Rückdeckung eine Ausnahme bildet, ist sie bei den N.Zw.A.
die Regel. Berücksichtigt man, daß eine nach richtigen versichorungstech-
nischen Grundsätzen rationell wirtschaftende Versicherungsanstalt zur Rück
deckung nur greift, wenn sie sich nicht im Wege der Mitversicherung ent
lasten kann oder die Höhe der übernommenen Versicherungssummen oder
die Art der Risiken sie dazu zwingen, so erscheint bei dieser Lage der
Rückdeckungsverhältnisse der Zwangs- und der Nichtzwangsanstalten der
Schluß gerechtfertigt, daß die große Maste der Risiken bei den N.Zw.A.
durchschnittlich eine ungünstigere Mischung aufweist, als bei den Zw.A.
Es zeigt sich hier deutlich — vom versicherungstechnischen Standpunkt
gesprochen — die ungünstige Lage, in welche die N.Zw.A. durch ihre
Annahmepflicht für Gebäude gegenüber den Privatversicherern, die in der
Risikenauslese freie Hand haben, geraten sind. Volkswirtschaftlich ist
dieser Umstand aber sehr wichtig, da er einer großen Reihe von Risiken,
die bei privaten Erwerbs- oder Gegenseitigkeitsanstalten keinen Ver
sicherungsschutz finden würden, eine Deckungsmöglichkeit gewährt. In
der Tat ist festgestellt, daß die ö. F.A. von den Privatversicherern ab
gestoßene Risiken in großer Anzahl 24 25 glatt übernommen haben. Die
Richtigkeit dieser Vermutung wird ferner bestätigt, wenn man die Zu
sammensetzung der versicherten Bestände der einzelnen öffentlichen Anstalten
durchprüst und den Anteil ermittelt, welche die auf die verschiedenen Berufs
stände verteilten Gruppen der Versicherungsnehmer an den Beitrags
erhebungen und Schadenleistungen haben. Aus den einzelnen Angaben
der ö. F.A. ergibt sich, daß unter den Versicherungsnehmern die An
gehörigen der Landwirtschaft überwiegen, daß also die Mehrzahl der
Versicherungen Risikengruppen angehört, welche nach der Bauart und dem
Inhalte des einzelnen Risikos wie dem Umfange des vorhandenen Brand
schutzes meist zu den weniger günstigen zu rechnen sind.
Im nachfolgenden sind einige Zahlenbeispiele gegeben, welche nach
gleichmäßigen Gesichtspunkten als Stichproben aus den Berichten der im
freien Wettbewerb stehenden ö. F.A. ausgewählt sind, deren Gebiete sich
stalten, die „Landschaftliche" zu Marienwerder und der Domänenfeuerjchädenfonds
in Preußen.
24 Breslau, Stettin, die „Nassauische" in Wiesbaden und die Gebäude
brandversicherungsanstalt für das Großherzogtum Sachsen in Weimar.
25 Die Zahlen gehen bei einzelnen preußischen Sozietäten für den Zeitraum
weniger Jahre in viele Hunderte hinein.