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I. Geschäftliche Versicherung.
Für die Jahre 1902—1906 hat allerdings das Amt in seiner schon
erwähnten Veröffentlichung über die Entwicklung in diesem Jahrfünft
eine Ausscheidung der Agenturprovisionen gebracht und festgestellt,
daß die Agenturprovisionen etwa 60 °/o der gesamten Verwaltungskosten
ausmachen. Wie sich dieses Verhältnis in den späteren Jahren gestaltete
und wie es sich angesichts unserer veränderten Berechnung der Verwaltungs
kosten stellen würde, läßt sich nicht überblicken. In der Einleitung ist
bereits auf die große Zahl der zur Berufsgruppe XXI — Versicherungs
gewerbe — gehörigen Personen verwiesen. Wieviele davon dem Feuer
versicherungswesen ausschließlich oder nebenbei angehörten, konnte nicht er
mittelt werden. Noch weniger läßt sich das Einkommen dieser Personen aus
der Feuerversicherung feststellen. Wohl aber können die interessanten
Angaben in dem erwähnten Werk von Rasp-Rehm über die Verstaatlichungs-
srage Anhaltspunkte für einen Rückschluß bieten. Dort ist mitgeteilt,
daß im Jahre 1904 17923 Personen in Bayern als Generalagenten
und Vertreter der Privat-Feuerversicherungsgesellschaften tätig waren und
daß daneben noch 713 Personen als Beamte in Verwendung standen,
so daß die Gesamtzahl allein für Bayern 18636 betrug. Es darf an
genommen werden, daß diese Zahl inzwischen auf mehr als 20 000 ge
stiegen ist. Die Gesellschaften vergüteten diesen Personen im Durchschnitt
der Jahre 1895—1904 Mk. 2 381507,—, im Jahre 1904 selbst
Mk. 2 812 670,—. Nimmt man an, daß gegenwärtig die Vergütung
für Bayern etwa Mk. 3 000 000,— beträgt, so würde sie für das Deutsche
Reich vielleicht etwa das Neunfache, also etwa Mk. 27 000 000,— aus
machen. Diese Zahl dürste eher noch zu nieder gegriffen sein, da das
Amt schon im Jahre 1906 allein die Agentenprovisionen aus 24 V2 Millionen
Mark angab. Weitaus der größte Teil aller Verwaltungskosten wird
also für den persönlichen und nur ein verhältnismäßig geringer Teil für
den sachlichen Bedarf ausgegeben.
Die gegenwärtigen Untersuchungen sollen nicht allein Aufschluß über
die sammelnde und verteilende Tätigkeit der Feuerversicherungsgesellschasten
geben, sie sollen auch die Feueroersicherungsgesellschaften als Kapitalmacht
veranschaulichen, als Besitzer von Anlagen sowohl wie als jährlich neu
auftretende Einleger. Mit Rücksicht auf die in den Veröffentlichungen
des Kaiserlichen Aufsichtsamtes durchgeführte Zusammenfassung können die
folgenden Angaben für die Feuerversicherung allein nicht gemacht werden,
vielmehr beziehen sie sich gleichzeitig auf die Sturmschäden-, Wasser
leitungsschäden- und Einbruchdiebstahlversicherung. Nur der Kürze wegen
ist trotzdem die Bezeichnung Feuerversicherung allein angewandt. Als