Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I.  Geschäftliche  Versicherung.

in  der  Glasversicherung
bei  den  deutschen  Gesellschaften  .  Mk.  4  608  302,—
bei  den  ausländischen  Gesellschaften  „  133  043,—
zusammen  Mk.  4  741345,—
Diese  Zahlungen  verteilen  sich  in  der  Einbruchdiebstahlversicherung  aüf
25  439  Schäden,  so  daß  für  einen  Schaden  im  Durchschnitt  Mk.  114,—
zu  vergüten  waren,  in  der  Glasversicherung  auf  103  644  Schäden,  was
eine  Durchschnittsschadenhöhe  von  Mk.  45,—  bedeutet.  Im  Vergleich
zur  Feuerversicherung  betrug  also  die  durchschnittliche  Schadenhöhe  in  der
Einbruchdiebstahlversicherung  etwa  Vs,  in  der  Glasversicherung  etwa  Vs.
Während  aber  umgekehrt  in  der  Feuerversicherung  im  Jahre  1909  nur
etwa  der  40.  Teil  der  Versicherungen  von  Schaden  betroffen  wurde,  hatte
jeder  32.  Einbruchdiebstahlversicherte  und  jeder  5.  Glasversicherte  eine
Entschädigung  erhalten.  Daraus  ergibt  sich  ein  wichtiger  Unterschied  in
der  Bedeutung  der  Entschädigung  für  die  verschiedenen  Branchen.  Die
Feuerversicherung  hat  es  hauptsächlich  mit  der  Vergütung  größerer
Schäden  zu  tun,  ohne  deren  Ersatz  der  Versicherte  häufig  dem  Ruin  entgegengehen ­
  oder  doch  in  seinem  späteren  Erwerb  oder  in  seiner  Konsumfähigkeit ­
  erheblich  beeinträchtigt  wäre.  Die  Einbruchdiebstahl-  und  noch
mehr  die  Glasversicherung  werden  mehr  durch  zahlreiche,  aber  weniger
erhebliche  Schäden  in  Anspruch  genommen.  Sie  dienen  mehr  dazu,  die
mit  ziemlicher  Voraussicht  sür  zahlreiche  Versicherte  zu  erwartenden
Schäden  durch  das  Mittel  der  Prämienzahlung  auf  viele  Jahre  zu  verteilen, ­
  wenn  auch  selbstverständlich  Fälle  vorkommen,  wo  auch  ein  Einbruchdiebstahl- ­
  oder  Glasschaden  ohne  Versicherung  das  Vermögen  des
Betroffenen  empfindlich  schmälern  würde.  Eine  Verteilung  der  Schäden
ihrer  Höhe  nach  besitzen  wir  für  diese  Branchen  leider  nicht,  doch  darf
wohl  im  allgemeinen  angenommen  werden,  daß  sich  die  meisten  Schäden
auf  einer  gewissen  mittleren  Linie  bewegen.
Die  Verwaltungskosten  sind  auch  iür  diese  Branchen  nur  in  Verbindung ­
  mit  den  Steuern  ausgewiesen,  eine  Trennung  läßt  sich  fy !er
selbst  unter  Zuhilfenahme  der  Geschäftsberichte  nicht  wohl  durchführen,
da  die  Gesellschaften  für  kleinere  Branchen  die  Steuern  nicht  auszuscheiden
pflegen.  Mit  Rücksicht  darauf,  daß  auch  eine  Verteilung  auf  das  direkte
und  indirekte  Geschäft  nicht  möglich  ist,  müssen  die  Verwaltungskosten
in  Verbindung  mit  dem  Gesamtgeschäft  gewürdigt  werden.  Dabei  sin
wir  genötigt  uns  auf  das  Geschäft  der  deutschen  Gesellschaften  zu
schränken,  nachdem  wir  hinsichtlich  der  ausländischen  Gesellschaften  nur
            
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