Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr. M. J. Bonn. 
Sekretariat, das die Fortdauer der Beziehungen sichern sollte, wurde 
geschaffen. Da man einsehen mußte, daß ein solches Sekretariat 
nur einer verantwortlichen Stelle angegliedert werden konnte, die 
Reichskonferenz aber als solche nach ihrem Auseinandergehen zu 
bestehen aufhört, so war von kolonialer Seite der Wunsch geäußert 
worden, dies Sekretariat dem englischen Premier zu unterstellen. 
Man wollte so dem Gedanken äußerlich Ausdruck verleihen, daß die 
Tochtervölker nicht länger dem Kolonialamt unterstünden, sondern 
vollberechtigte Glieder des Reiches seien. Da sich das aus Ver 
waltungsgründen als untunlich erwies, erfolgte eine Neuordnung 
des Kolonialamts in London. Die Angelegenheiten der Kolonien mit 
Selbstverwaltung — der «Dominions» — wurden einem besonderen 
Unterstaatssekretär im Kolonialamt unterstellt, der gleichzeitig als 
Sekretär der Reichskonferenz tätig ist. Der Staatssekretär für die 
Kolonien übernahm die Verpflichtung, in dieser Abteilung die für 
die Konferenzen nötigen Arbeiten vornehmen zu lassen. Ein Teil 
der Kolonien war mit dieser Neuordnung zufrieden. Australien da 
gegen war von der Angliederung dieses Sekretariats an das Kolonial 
amt wenig erfreut. 
Auf der Konferenz von 1911 wurde daher die völlige Trennung der 
Angelegenheiten der Tochterstaaten von den übrigen Kolonialan 
gelegenheiten von Neuseeland beantragt; der Staatssekretär für die 
Kolonien sollte zu einem solchen für Reichsangelegenheiten gemacht 
werden (Secretary of State for Imperial Affairs). Der ständige 
Charakter der Reichskonferenz wurde von neuem betont; sie sollte 
aller vier Jahre zusammentreten; sie sollte aber nicht länger ge 
wissermaßen unter dem Vorsitz eines Vorgesetzten tagen. Als 
Präsident wurde der Premier des Vereinigten Königreichs bestimmt; 
der Kolonialsekretär sollte nur den geschäftsführenden Vorsitz 
haben. Sonderkonferenzen über einzelne Fragen sollten während 
der vierjährigen Konferenzpause berufen werden, so oft ein sach 
licher Anlaß vorliegt. In der Tat haben solche in den Jahren 1909 
(Reichsverteidigung) und 1910 (Verlagsrecht) stattgefunden. 
Die Konferenz von 1911 war die erste, die regelmäßig nach dem 
vorgeschriebenen Ablauf von vier Jahren einberufen wurde. Sie 
war nur von sechs Regierungen beschickt, da die Vereinigung Süd 
afrikas zu einem Südafrikanischen Bund im vorhergehenden Jahre 
zustande gekommen war. Sie tagte unter dem Vorsitz des englischen
	        
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