Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

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Da  die  Reichskonferenzen  nur  aller  vier  Jahre  zusammentreten,  so
ist  zurzeit  die  Erledigung  zahlreicher  Einzelfragen  ausgeschlossen.
Bei  der  Selbständigkeit  der  Einzelstaaten  in  staatsrechtlicher  Hinsicht
und  bei  ihrer  geographischen  Lage  ist  solches  auch  nicht  vonnöten.
Plötzlich  auftauchende  Fragen  können  durch  Sonder-  und  Zwischenkonferenzen ­
  erledigt  werden,  wenn  das  nicht  durch  Verhandlungen
von  Regierung  zu  Regierung  möglich  ist.  Dazu  kommen  häufig  Besuche ­
  kolonialer  Minister  im  Mutterlande,  denen  bei  dieser  Gelegenheit ­
  Einblick  in  die  Führung  der  Reichsgeschäfte  zuteil  wird;  sie
werden  z.  B.  zu  den  Sitzungen  des  Reichsverteidigungsrates  zugezogen. ­
  Es  ist  sogar  die  Frage  der  ständigen  Anwesenheit  eines
kanadischen  Ministers  in  London  erörtert  worden.
Der  Verkehr  zwischen  den  einzelnen  Regierungen  und  besonders ­
  mit  der  Regierung  des  Mutterlandes  wird  nicht  länger  ausschließlich ­
  durch  die  Gouverneure  aufrechterhalten;  er  wird  im
Laufe  der  Entwicklung  voraussichtlich  mehr  und  mehr  in  die  Hände
von  kolonialen  «Gesandten»  übergehen.  Es  entwickelt  sich  so  ein
Staatenbund,  der  manche  Ähnlichkeit  mit  dem  alten  deutschen  Bunde
hat.  Die  Reichskonferenz  und  deren  geplante  Fortsetzung,  der  Ausschuß ­
  der  Oberkommissare,  erfüllt  eine  Anzahl  der  Aufgaben,  die
der  Bundestag  zu  erledigen  hatte.  Die  Vormacht,  das  Mutterland,
leitet  die  äußere  Politik  und  organisiert  die  Reichsverteidigung  in
steter  Fühlung  mit  den  Bundesgenossen.  Es  ist  eine  Entwicklung,
die  noch  in  vollem  Gange  ist;  ist  doch  keine  der  Kolonien  als  völkerrechtliches ­
  Subjekt  zu  bezeichnen.  Mit  ihrer  inneren  Erstarkung
wird  der  Wunsch,  nach  außen  und  innen  eine  Nation  zu  werden,
wachsen.  Die  Furcht  vor  der  Übernahme  neuer  Aufgaben  wird
schwinden  und  damit  auch  das  Mißtrauen  gegen  den  Eintritt  in  eine
völlige  Teilhaberschaft  mit  dem  Mutterlande.  Während  heute  noch
ein  formales  Abhängigkeitsverhältnis  besteht,  das  sich  in  der  Unterordnung ­
  unter  den  Staatssekretär  für  die  Kolonien  äußert,  wird  es
in  absehbarer  Zeit  zu  einem  Nebeneinanderstehen  kommen.
Ein  solches  Miteinanderarbeiten  verbündeter  Regierungen  hat
zweifelsohne  seine  Schattenseiten.  Die  verbündeten  Regierungen
haben  zurzeit  außer  einem  dem  Kolonialamt  angegliederten  Sekretariat ­
  kein  Organ.  Sie  besitzen  als  Verbündete  keinerlei  Geldmittel;  sie
können  einander  nicht  majorisieren  und  ihre  Beschlüsse  voneinander
nicht  erzwingen.  Wenn  es  sich  um  eine  große  Masse  widerstrebender
            
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