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Dr. M. J. Bonn.
England gebaut werden, aber Eigentum der kanadischen Regierung
bleiben, die jederzeit ihre Rückziehung beantragen kann.
Darüber ist zurzeit ein heftiger Kampf in Kanada entbrannt, dessen
Ausgang zweifelhaft ist. Die Gegner dieses Plans sehen in ihm den
Versuch, die Tochtervölker zu Leistungen für Reichszwecke heranzu
ziehen, ohne daß ihrem Mitbestimmungsrecht genügend Rechnung
getragen werde. Sie protestieren gegen eine «Zentralisation» der
Reichskräfte in England, deren Zweck es sei, die völlige Entwicklung
Kanadas zu einer «Nation» im völkerrechtlichen Sinne des Wortes
zu verhindern. Die Anhänger betonen, daß es sich um bloße Zweck
mäßigkeitsfragen handele; die Schaffung einer kanadischen Flotte
werde hierdurch vorbereitet; nur sei es selbstverständlich, daß diese
Flotte einen Teil der Reichsflotte bilden müsse. — Auf jeden Fall hat
auch das letzte der Tochtervölker den Willen bekundet, Opfer für
die Zwecke der Reichsverteidigung zu bringen. Die Reichsvertei
digung der Zukunft wird daher nicht länger Aufgabe des Mutter
landes sein; sie wird zur gemeinsamen Reichssache werden.
VII.
Damit entsteht aber auch die Notwendigkeit, gemeinsame Reichs
organe zu schaffen. So wenig die Reichseinheit aufrechterhalten wer
den kann, wenn die Kolonien sich in jedem Falle das Recht der Ent
scheidung Vorbehalten, ob ihre Flotte an einem Reichskrieg teil
nehmen soll oder nicht, wie das Kanada ursprünglich beabsichtigte,
so wenig ist sie auf die Dauer zu sichern, wenn den Tochtervölkern
kein Einblick in und kein Einfluß auf die Reichspolitik gewährt wird.
Daß die Frage der Reichsverteidigung in engem Zusammenhang mit
dem Ausbau der Reichsorganisation steht, ist schon von Adam Smith
in seinem berühmten Werke über den Reichtum der Völker betont
worden. «Das britische Reich,» meinte er, «sei kein Reich, sondern
nur der Entwurf eines solchen», da an seiner Verteidigung die
amerikanischen Kolonien nicht teilnähmen. Sie steuerten weder
Geld noch Truppen zur Unterstützung des Reiches bei. Das briti
sche Mutterland könne dem bloßen Entwurf eines Weltreiches auf
die Dauer nicht Opfer bringen, es müsse versuchen, ihn zu ver
wirklichen und eine Verbindung von Rechten und Pflichten der
Kolonien herbeizuführen; gelänge das nicht, so müsse der Entwurf
aufgegeben werden und das sogenannte Reich in seine Bestandteile