Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die Organisation des britischen Weltreichs. 
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zerfallen. Die Form, die Adam Smith zur Verwirklichung des Reichs 
gedankens vorschlug, war Teilnahme der Tochtervölker an den 
Pflichten des Reiches und Vertretung derselben im Reichsparlament. 
Er sah die großen Schwierigkeiten, die sich diesem Plane entgegen 
stellten, er meinte aber, sie seien nicht unüberwindlich. «Die haupt 
sächlichsten Hindernisse liegen wohl nicht in der Natur der Dinge, 
sondern in den Vorurteilen und den Anschauungen der Bevölke 
rungen auf beiden Seiten des Ozeans.» Er wünschte die Über 
windung dieser Vorurteile; eine amerikanische Vertretung von 50 
bis 60 Abgeordneten im britischen Parlament schien ihm nicht die 
Zerstörung, sondern die Vollendung der britischen Verfassung zu 
bringen. 
Solche kolonialen Vertretungen im mutterländischen Parlament sind 
in der Tat möglich. Die Antillen, Reunion und Indochina sind im 
französischen Senat und in der französischen Kammer vertreten; 
Guyana, Senegambien und Cochinchina im Senat. Wenngleich diese 
Tatsache beweist, daß unter modernen Verkehrsverhältnissen eine 
Teilnahme der Kolonien am politischen Leben des Mutterlandes mög 
lich ist, so ist doch damit nicht viel erreicht. Die Vertretung der fran 
zösischen Kolonien in der Kammer ist die Vertretung abhängiger 
Gemeinwesen in der sie regierenden Körperschaft. Eine Vertretung 
britischer Tochtervölker tnüßte auf einer Anteilnahme an Parlament 
und Regierung auf Grundlage völliger Gleichberechtigung nicht der 
Abgeordneten, sondern der sie entsendenden Bevölkerungs 
gruppen beruhen. Selbst wenn die Frage der Entfernung — Austra 
lien und Neuseeland sind nur in 4 Wochen von London zu er 
reichen — keine Rolle spielte und über die Stärke der einzelnen 
Kolonialvertretungen eine Einigung erzielt werden könnte, so stün 
den einem derartigen Reichsverein die größten Schwierigkeiten im 
Wege. — Das heutige Reichsparlament — das Parlament zu West- 
minster — ist die Vertretung des Vereinigten Königreichs von 
Großbritannien und Irland. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf die 
folgenden Gruppen von Angelegenheiten: 
1. Angelegenheiten der einzelnen Teile des Vereinigten König 
reichs (englische, schottische, irische und wallisische An 
gelegenheiten) ; 
2. gemeinschaftliche Angelegenheiten des Vereinigten König 
reichs (britisch-irische Besteuerungsfragen, Zollfragen); 
Veröffentlichungen der Handelshochschule München. I. Heft. 7
	        
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