Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

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gemacht.  Auch  «die  Verteilung  'des  Mehls  an  die  Bäcker  unmittelbar ­
  oder  an  die  Gemeinden  ist  hier  zu  erwähnen.
Um  den  Bezug  der  Lebensmittel  von  der  Zentral-Einkanfs-Ge°
sellschaft  und  aus  dem  freien  Handel  zu  erleichtern,  sind  die
Kreise  häufig  den  zu  diesem  Zwecke  für  größere  Bezirke ­
  gegründeten  Gesellschaften  (Bezirkszentralen)
beigetret  e  n.  AIs  Beispiel  sei  das  im  Kreise  Biedenkopf
beobachtete  Verfahren  wiedergegeben.  Es  heißt  in  seinem  Berichte: ­
  „Im  Frühjahr  1916  wurde  in  Frankfurt  a.  M.  von  den
Stadt-  und  Landkreisen  des  Regierungsbezirks  Wiesbaden  die

Rhein-Mainische  Lebensmittelstelle  (R.M.L.)  als  G.  m.  b.  H.  er-..:
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richtet,  um  eine  bessere  Versorgung  des  Bezirks  mit  Lebensrnitteln

durch  gemeinsamen  Bezug  sowohl  von  der  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft
  in  Berlin  als  auch  im  freien  Handel  zu  erzielen.  Auch
der  Kreis  Biedenkopf  ist  der  Gesellschaft  mit  einer  Kapitalbeteiligung ­
  von  4000  M.,  wovon  ein  Viertel  eingezahlt  ist,  beigetreten, ­
  und  während  die  Kreisstadt  ihre  Lebensrnittel  durch  Vermittlung ­
  der  Städte-Einkaufs-GesellschaftLimburg  von  der  R.M.L.
bezieht,  wird  die  Versorgung  der  Landgemeinden  des  Kreises  durch
die  Kreis-Getreidekommission  vermittelt.  Letzteres  geschieht  in
der  Weise,  daß  die  Getreidekommission  die  von  der  R.M.L.  dem
Kreise  zugeteilten  oder  angebotenen  bzw.  die  von  den  Landgemeinden ­
  bestellten  Waren  an  zwei  Großhändler,  nämlich  eine
Firma  in  Biedenkopf  für  die  nördliche  Hälfte  und  eine  Firma  in
Gladenbach  für  die  südliche  Hälfte  des  Kreises  liefern  läßt,  die

ihrerseits  die  Waren  nach  bestimmten  Verteilungsplänen  an  die
Gemeinden  bzw.  an  Kleinhandlungen  weitergeben.  Kleinhändler

und  Gemeinden  haben  ihre  Bestellungen  an  den  zuständigen  Großhändler ­
  zu  richten,  weshalb  die  Preislisten  der  R.M.L.  regelmäßig
allen  Gemeinden  zugesandt  werden.  Ob  die  Gemeinden  die
Waren  selbst  beziehen  oder  ob  sie  dies  Konsumvereinen  und  Kleinhändlern ­
  überlassen,  ist  der  Regelung  durch  den  Gemeindevorstand
überlassen,  ebenso  wie  die  Art  der  Verteilung  der  Waren  innerhalb ­
  des  Ortes.  In  letzter  Hinsicht  ist  aber,  wenigstens  was  die
meistbegehrten  Waren  wie  Grieß,  Graupen,  Haferflocken  und
Nudeln  anbelangt,  eine  allgemeine  Verbranchsregelung  nötig  geworden ­
  dahin,  daß  nur  Unversorgte  mit  diesen  Lebensmitteln
bedacht  werden,  und  daß  die  Verteilung  der  für  den  Kreis  genau
berechneten  Kopfqnoten  seitens  des  Gemeindevorstandes  auf  Grund
von  Listen  erfolgt."
Ist  das  Bild  auch  überaus  mannigfaltig,  so  besteht  in
einem  Punkt  Übereinstimmung,  nämlich  in  der  Notwendigkeit  für
            
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