Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

die  Kreisverwaltung,  eine  gewaltige  wirtschaftliche  Tätigkeit  zu
entfalten.  Name  und  Form  ist  dabei  von  verhältnismäßig  geringer
Bedeutung.  Kreiswirtschaftsamt,  Kreishandelsamt,  Kaufmännische
Wirtschaftsstelle  oder  auch  bloß  Geschäftsabteilung  der  Kreisverwaltung ­
  —  in  jedem  Falle  wird  das  Schwergewicht  beim  Kreise
liegen.  Besondere  Schwierigkeiten  machte  dabei  der  Geldtz
  e  r  k  e  h  r,  der  Umsätze  hervorrief,  wie  sie  naturgemäß  dem  sonstigen ­
  Verwaltungsbetriebe  gänzlich  unbekannt  waren.  Man  hat
sich  daher  in  wachsendem  Umfange  entschlossen,  diesen  Verkehr  aus
der  Kommunalkasse  ganz  herauszulösen  und  —  gegebenenfalls
unter  Überweisung  eines  Betriebsfonds  —  -besonders  aufzubauen,
dann  meistens  nicht  karnevalistisch,  sondern  nach  kaustnännischen
Grundsätzen  und  unter  starker  Betonung  der  bargeldlosen  Zahlung.
Nicht  unbeachtlich  sind  dabei  die  in  den  Kreisen  Hameln  und  Burgdorf
  beobachteten  Verfahren.  In  Hameln  einigte  sich  die
Schlachtviehstelle  des  Kreises  mit  der  Landesgcnossenschaftskasse
(der  Bankanstalt  des  Hannoverschen  Vi-ehhandelsverbandes)
dahin,  sämtliche  Geldanstalten  des  Kreises  Hameln  bei  dieser  Geldbewegung ­
  zu  berücksichtigen  und  letztere  auf  bargeldlose  Weise
durchzuführen.  Das  Verfahren  sieht  vor:  1.  die  Umbuchung  der
anfallenden  Erlöse  von  dem  Konto  des  Viehhandelsverbandes  auf
das  bei  der  Landesgenossenschaftskasse  geführte  Konto  der  Schlachtviehstelle ­
  Hameln  sowie  2.  die  Abbuchung  der  Teilbeträge
von  dem  Konto  der  Schlachtviehstelle  und  a)  deren  Übernahme
auf  die  bei  der  Landcsgenossenschaftskasse  geführten  Konten  der
19  Spar-  und  Darlehnskassen,  b)  deren  Überweisung  auf  die
Konten  der  drei  öffentlichen  Sparkassen  bei  der  Sparkassen-Girozentrale,
  c)  deren  Überweisung  auf  das  Reichsbank-Girokonto
der  zwei  Privatbankanstalten.  Diese  Geldanstalten  erkennen  auf
Grund  von  Verzeichnissen,  die  ihnen  die  Schlachtviehstclle  monatlich ­
  zweimal  zustellt,  die  bereits  bei  ihnen  bestehenden  Konten  der
Viehverkäufer  und  zahlen  den  Rest  nur  auf  Wunsch  der  letzteren
in  Bargeld  aus.  Dem  Verfahren  haben  sich  einige  hannoversche
Kreisverwaltungen  angeschlossen.
In  Burgdorf  haben  die  einzelnen  Kriegswirtschaftsstellen
des  Kreises:  1.  die  Kreiskommunalkasse,  2.  die  Kreisgetreidestelle,
3.  die  Kreisfleischstelle,  4.  die  Kreisfettstclle  usw.  ein  Überweisungskonto ­
  bei  der  Amtssparkasse  in  Burgwedel.  Diese  Stellen  leiten
die  einkommenden  Gelder  im  Überweisungswege  (durch  Reichsbank-Girokonto
  oder  durch  die  Bankkonten)  diesem  Konto  zu.  Ein
entsprechender  Ausdruck  auf  den  Rechnungen  genügt,  um  die  Zahlstelle ­
  über  den  gewünschten  Überweisungsweg  zu  unterrichten.  Die
            
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