die Kreisverwaltung, eine gewaltige wirtschaftliche Tätigkeit zu
entfalten. Name und Form ist dabei von verhältnismäßig geringer
Bedeutung. Kreiswirtschaftsamt, Kreishandelsamt, Kaufmännische
Wirtschaftsstelle oder auch bloß Geschäftsabteilung der Kreisverwaltung
— in jedem Falle wird das Schwergewicht beim Kreise
liegen. Besondere Schwierigkeiten machte dabei der Geldtz
e r k e h r, der Umsätze hervorrief, wie sie naturgemäß dem sonstigen
Verwaltungsbetriebe gänzlich unbekannt waren. Man hat
sich daher in wachsendem Umfange entschlossen, diesen Verkehr aus
der Kommunalkasse ganz herauszulösen und — gegebenenfalls
unter Überweisung eines Betriebsfonds — -besonders aufzubauen,
dann meistens nicht karnevalistisch, sondern nach kaustnännischen
Grundsätzen und unter starker Betonung der bargeldlosen Zahlung.
Nicht unbeachtlich sind dabei die in den Kreisen Hameln und Burgdorf
beobachteten Verfahren. In Hameln einigte sich die
Schlachtviehstelle des Kreises mit der Landesgcnossenschaftskasse
(der Bankanstalt des Hannoverschen Vi-ehhandelsverbandes)
dahin, sämtliche Geldanstalten des Kreises Hameln bei dieser Geldbewegung
zu berücksichtigen und letztere auf bargeldlose Weise
durchzuführen. Das Verfahren sieht vor: 1. die Umbuchung der
anfallenden Erlöse von dem Konto des Viehhandelsverbandes auf
das bei der Landesgenossenschaftskasse geführte Konto der Schlachtviehstelle
Hameln sowie 2. die Abbuchung der Teilbeträge
von dem Konto der Schlachtviehstelle und a) deren Übernahme
auf die bei der Landcsgenossenschaftskasse geführten Konten der
19 Spar- und Darlehnskassen, b) deren Überweisung auf die
Konten der drei öffentlichen Sparkassen bei der Sparkassen-Girozentrale,
c) deren Überweisung auf das Reichsbank-Girokonto
der zwei Privatbankanstalten. Diese Geldanstalten erkennen auf
Grund von Verzeichnissen, die ihnen die Schlachtviehstclle monatlich
zweimal zustellt, die bereits bei ihnen bestehenden Konten der
Viehverkäufer und zahlen den Rest nur auf Wunsch der letzteren
in Bargeld aus. Dem Verfahren haben sich einige hannoversche
Kreisverwaltungen angeschlossen.
In Burgdorf haben die einzelnen Kriegswirtschaftsstellen
des Kreises: 1. die Kreiskommunalkasse, 2. die Kreisgetreidestelle,
3. die Kreisfleischstelle, 4. die Kreisfettstclle usw. ein Überweisungskonto
bei der Amtssparkasse in Burgwedel. Diese Stellen leiten
die einkommenden Gelder im Überweisungswege (durch Reichsbank-Girokonto
oder durch die Bankkonten) diesem Konto zu. Ein
entsprechender Ausdruck auf den Rechnungen genügt, um die Zahlstelle
über den gewünschten Überweisungsweg zu unterrichten. Die