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Bedarf unseres demnächstigen Vertragsanbaues von Weißkohl
und Pflanzen zu decken, haben wir gewissenhafte Pflanzenzüchter
des hiesigen Kreises, mit der Heranzüchtung von Pflanzen beauftragt,
da wir es für ein dringliches Erfordernis halten, die
Weißkohlpflanzen in möglichster Nähe heranzuziehen, um weite
Transporte mit der Bahn zu vermeiden."
III. Versorgungsverbände.
Das Bild, 'das sich aus dem Vorstehenden ergibt, ist in
seiner Mannigfaltigkeit geeignet, eine Vorstellung zu geben von
der Verschiedenheit der Verhältnisse und Aufgaben in den einzelnen
Kreisen und von der Notwendigkeit, den örtlichen Besonderheiten
durch die in jedem Kreise zu treffenden Einrichtungen
Rechnung zu tragen.
Besondere Aufgaben erwachsen nun mancherorts durch die
engen wirtschaftlichen Zusammenhänge städtifcher
bzw. industrieller Bezirke mit landwirtschaftlichen
Gebieten. Schon innerhalb desselben
Kreises kann sich das Bedürfnis zu besonderen
Regelungen herausstellen. So ist im Jahre 1917 im Kreise
Königsberg sNeumark) eine „Organisation zur Milderung
der Ernährungsschwierigkeiten bei der städtischen Bevölkerung" geschaffen
worden. Für jede der acht Städte (darunter Küstrin) ist
ein Vertrauensmann aus dem Kreise der ländlichen Produzenten
bestellt, welcher in Gemeinschaft mit dem betreffenden Magistrat
die Einzelheiten der Lebensmittelbeschaffung zu regeln hat. Die
Tätigkeit der Organisation beruht also auf zwei Gesichtspunkten,
einmal auf der Ausnutzung der natürlichen Nachbarschaftsbeziehungen
zwischen Erzeugern und Verbrauchern, sodann auf
dem Bestreben, Stadt und Land einander anzunähern und das
gegenseitige Verständnis zu fördern. Ilm ihren Zielen praktisch
gerecht zu werden, hat die Kreisorgnnisation ihre Tätigkeit in der
Hauptsache auf folgende Punkte erstreckt:
1- die tatsächlich im Kreise vorhandenen Nahrungsmittel sind
in möglichst großen Mengen für die Be-darfszentren des
Kreises bereitgestellt bzw. ist ihre Erzeugung gefördert worden;
2. durch die engere Verbindung zwischen Erzeuger' und Verbraucher
und die damit gegebene Vermeidung unnötiger
Transportkosten ist eine Verbilligung der beschlagnahmefreien
Nahrungsmittel erreicht worden;
3. für die Zukunft soll durch rechtzeitige Anbahnung von