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Bullen, die zusammen in der älteren Zeit den vollen Schiffszug, die
„Mast“ bildeten, liefen vorn und hinten viereckig aus, sie waren
schwerfällig gebaut, um Land vertragen zu können. Das
Charakteristische der Bauart sind die breiten Hebungen des Schifis
bodens vorn und hinten, mit denen die Schiffe über das Wasser
wegschieben. Die Form existiert noch in den alten Weserböcken,
die man jetzt nur sehr selten mehr sieht, auf der Weser, aber die
Schiffe werden, soweit die Hebung reicht, vorne und hinten stark
schmäler, was früher weniger der Fall gewesen zu sein scheint. Die
in den vierziger Jahren eingeführten Schiffe erreichten die Lade
fähigkeit einer ganzen Mast. 1854 wird berichtet, dafs man schon
häufig die alten Schiffe mit den nach dem Muster der Khein- und
Mainschiffe gebauten Fahrzeugen ersetzt. Das sogenannte ßheinschiff,
das vor der Einführung der eisernen Kähne das typische Schiff der
Grofsschiffahrt wurde, ist bei im übrigen auch flacher Bauart
mit Steven versehen. Bock und Achterhang und z. T. auch
Bulle hatten Zelte, sie führten beim Treideln nur einen Mast.
Der neuere Bock ist über den Hebungen mit einem festen Deck
überbaut. Bullen nennt man heute die offenen Sandschiffe. Auf
der Fulda und Werra fehlt der Typ des Achterhangs, Aller und Leine
scheiden ihn in der neueren Reiheschiffahrt aus. Man unterschied
in Münden wegen der verschiedenen Gröfse grofse Bremer Böcke,
Oberländer, Oberländer grofse Böcke, ebenso findet man auch die
Bezeichnung Allerbock, Hammebock. Das alte System der Fahrt
mit verschieden grofsen Schiffen verschwindet mit dem besseren
Fahrwasser und dem Dampfschleppbetrieb. 1 )
') Wegen des schlechten Fahrwassers mufste der Schiffer sehr oft leichtern,
so dafs er manchmal mit 8 bis 10, nach einer Angabe sogar mit 20 Kähnen
nach Münden kam (1 Book, 1 Achterhang, 1 Bullen, woraus unterwegs oft eine
Flotille von 8 Fahrzeugen entstand. Beilage zu No. 30 der Bremer Zeitung vom
30. Januar 1841; Bremer Staatsarchiv; Thilo Hampke, Die Kanalisierung der
Fulda, 1895, S. 16.) Das Fahren mit einer Mehrzahl von Schiffen war aufserdem
vorteilhaft, weil die ganze Zugmannschaft bei Seichten für ein Schiff verwandt
werden konnte (Bericht von 1823). Eine Rolle spielt der Lüchtelbock in der
alten Stapelsohiffahrt, soweit sich die Schifferschaften gegenseitig nur eine
bestimmte Anzahl Schiffe beim Laderecht zugestanden (Bremer Staatsarchiv).
Joh. L. Quentin, Ber. eines Abrisses der Schiffahrt auf der Weser, 1788,
S. 16 ff. berechnet die volle Mast nur auf zwei Schiffe: Bock und Hinterhang,
und gesteht nur den Mündener Schiffern kraft zwischen Braunschweig-Lüneburg
und Brandenburg getroffenen Vergleichs von 1674 und Eezefs vom 30. Oktober
1680, Bock, Hinterhang und Bullen zu, wogegen die Bremer Schiffer ihr altes
Recht, mit drei Schiffen zu fahren, konservierten. Im 19. Jahrhundert sind
drei Schiffe, Bock, Achterhang und Bulle, als volle Mast angesehen, es wird
aber in den Regulativen mehrfach eine Beschränkung auf zwei Schiffe vor-