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Inkrafttreten der Einfnhrzusammenfassnng (vgl. Seite 77) nicht
in Frage — dem Höchstpreis nicht unterfielen. Sonst wäre jede
Einfuhr unterbunden worden, -da die Preise aus den ausländischen
Märkten wesentlich höher waren und dazu noch erhebliche Be
förderungskosten kamen. Die Bundesregierungen wurden dem
entsprechend ersucht, diesen Grundsatz in den von ihnen zu er
lassenden Ausführungsbestimmungen zum Ausdruck zu bringen,
was dann auch geschehen ist.
B. Die neue Form der Bewirtschaftung.
1. Vorbedingungen für Aufstellung eines neuen
Wirtschaftsplanes, insbesondere die Sch a f f u n g
eines Unterbaues für die Reichs st eile.
AIs die Reichsstelle für Gemüse und Obst Mitte Mai 1916
geschaffen wurde, stand sie zunächst auf sich allein angewiesen da;
es fehlte in den Bundesstaaten an gleichgearteten Stellen zu ihrer
Unterstützung. Zwar stand es ihr frei, sich der Behörden der
allgemeinen Staatsverwaltung zu bedienen, und
für Preußen hatte sich insbesondere der Minister -des Innern als
bald mit dem unmittelbaren amtlichen Verkehr zwischen diesen und
der Reichsstelle einverstanden erklärt, allein diese Stellen waren
bei dem verminderten Beamtenstande und'-der Überlastung, die
ihnen die Kriegswirtschaft mit ihren ganz neuen Ausgaben ge
bracht hatte, nur in sehr unzureichendem Maße in der Lage und
auch häufig nicht einmal sonderlich bereitwillig, sich eindringlich
mit den Aufgaben zu beschäftigen, welche ihnen die Reichsstelle znr
Erledigung übertrug. Dazu fehlte ihnen, auch der Überblick und
der enge Zusammenhang mit der Reichsstelle, der allein sie be
fähigt hätte, in der Bearbeitung des außergewöhnlich schwierigen
Gegenstandes Ersprießliches zu leisten.
Dieser Mangel an ausführenden Stellen hatte sich erstmals
bei der im September 1916 durchgeführten Obstbeschlagnahm-e
fühlbar gemacht*; der mangelnde Erfolg ist damals zweifellos
zum großen Teil auf die unzureichenden Kräfte zurückzuführen,
denen die Erfassung des Obstes in aller Eile übertragen werden
mußte. Besser vorbereitet hatte sich die Reichsstelle auf die vor
stehend geschilderte Bewirtschaftung des Weißkohls (vgl.
oben S. 29 f.). Hier waren in allen den Kreisen, die für die
schaft"
Vgl. hierüber <©. 22 ff. von Heft 28 der „Beiträge zur Kriegswirt-