Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

Marine,  für  die  Kriegsgesellschaften  für  Dörrgemüse,  für  Sauerkraut ­
  und  für  Obstkonserven  und  Marmeladen  —  letztere  sollte
die  Kphlrüben  als  Streckungsmittel  für  Marmelade  verwenden  —-auf
  rund  45  Millionen  Zentner.  Die  Schwierigkeiten  bei  der
Aufbringung  so  großer  Mengen  waren  bedeutend:  dazu  traten  die
Beförderungsschwierigkeiten  infolge  Wagenmangels  und  des
außergewöhnlich  strengen  Frostes,  so  daß  bei  weitem  nicht  so  große
Mengen  verteilt  werden  konnten,  wie  ursprünglich  vorgesehen  war.
Immerhin  konnte  der  dringendste  Bedarf  gedeckt  werden,  und  es
ist  bekannt,  daß  wir  der  Kohlrübe  zu  einem  großen  Teil  das  Durchhalten ­
  in  jenen  schwierigsten  Monaten  des  Winters  1916/17
verdanken.
Auch  die  Preise  für  Z  w,i  e  b  e  l  n  stiegen  in  jener  Zeit  unverhältnismäßig. ­
  Zwiebeln  waren  schon  zu  Friedenszeiten  eine
beliebte  Spekulationsware  gewesen.  Wieviel  mehr  mußten  die
Kriegszeiten  dazu  verlocken,  sie  zurückzuhalten,  um  ihre  Preise  zu
treiben,  als  der  Bedarf  bei  der  Knappheit  an  allen  Würzmitteln
gestiegen  und  die  Zufuhr-  aus  dem  Auslande  stark  zurückgegangen
war.  In  den  lebten  drei  Friedensjahren  waren  jährlich  durchschnittlich ­
  rund  60  600  Tonnen  Zwiebeln  eingeführt  worden,  davon ­
  allein  etwa  28  000  Tonnen  aus  Ländern,  die  sich  nun  im
Kriegszustände  mit  Deutschland  befanden.  Dieses  Mißverhältnis
zwischen  Angebot  und  Nachfrage  konnte  auch  eine.  gute  inländische
Ernte,  wie  sie  1916  angefallen  war,  nicht  ausgleichen,  und  der
Erfolg  war  die  große  Knappheit  und  übermäßige  Preise.  Die
Regierung  entschloß  sich  daher  zur  Festsetzung  von  Höchstpreisen.
Die  Verordnung  vom  4.  November  1916  (RGBl.  S.  1267)  setzte
Erzeuger-  und  Kleinhandels-Höchstpreise  fest  und  bestimmte  auch
den  zulässigen  Großhandelszuschlag.  Die  Maßnahme  kam  zu  spät:
denn  bic  Zwiebeln  befanden  sich  zum  weitaus  größten  Teil
schon  in  zweiter  und  dritter  Hand,  und  die  derzeitigen  Besitzer
hätten  beim  Verkaufs  zum  Höchstpreise  große  Verluste  erlitten.
Das  führte  zu  einer  übermäßigen  Zurückhaltung  der  Ware  und
in  der  Folge  zu  einem  fast  völligen  Verschwinden  der  Zwiebeln
vom  Markte.  Die  Händler  rechneten  darauf,  durch  einen  möglichst ­
  späten  Verkauf  ihre  Verluste  verringern  zu  können,  und  hierin ­
  bestärkte  sie  die  gewählte  Form  der  Preisfestsetzung.'  Denn  die
Verordnung  setzte  zeitlich  gestaffelte,  vom  14.  November  1916  bis
16.  April  1917  steigende  Preise  fest.  Der  monatliche  Zuschlag
von  75  Pf.  sollte  einen  Ausgleich  insbesondere  für  den  Schwund,
aber  auch  für  Lagerungs-  und  Vehandlungsnnkosten  sein.  Er
war  aber  so  reichlich  bemessen,  daß  die  Händler  auch  unter  Be ­
            
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