Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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Es  ist  schon  ein  schöner  Erfolg  erzielt,  wenn  die  Erzeugung  nach
Möglichkeit  gefördert,  alles  was  erzeugt  wird,  -der  allgemeinen
Ernährung  'dienstbar  gemacht,  der  Bedarf  unserer  bewaffneten
Macht  gedeckt  wird  und  die  Preisbildung  vor  unangemessener
Steigerung,  die  das  Gemüse  nur  mehr  zu  einem  Leckerbissen  für
einen  kleinen  Kreis  Wohlhabender  machen  würde,  bewahrt  bleibt.
Dieses  Ziel  ist  erreicht  worden.
Wenn  naturgemäß  auch  die  Erfahrungen  der  vorangegangenen ­
  Jahre  sorgfältig  gesammelt  und  zur  Verbesserung  des
Verfahrens  verwendet  wurden,  so  konnte  und  mußte  doch  von  einer
grundsätzlichen  Abkehr  von  dem  bisher  betretenen  Wege  Abstand
genommen  werden.  An  der  Forderung  eines  grundsätzlichen
Systemwechsels  hat  cs  freilich  nicht  gefehlt,  und  zwar  haben  sich
wiederum  Stimmen  für  die  beiden  äußersten  Richtungen  erhoben:
Rückkehr  zum  uneingeschränkt  freien  Handel  und  Beschlagnahme
und  Rationierung  des  gesamten  Gemüses  sind  gefordert  worden.
Beide  Wege  sind  nicht  gangbar.  Die  besonderen  Gründe,  die  eine
Beschlagnahme  und  Verteilung  des  Gemüses  unmöglich  machen,
habe  ich  oben  (vgl.  S.  37)  gezeigt.
Eine  in  der  Richtung  der  Wünsche  jener  Kreise  liegende  Verbesserung ­
  soll  allerdings  durchgeführt  werden;  es  soll  die
A  b  s  a  tz  r  e  g  e  l  u  n  g  des  Herbstgemüses,  wie  ich  sie  geschildert
habe  (vgl.  S.  60  ff.),  im  Jahre  1918  allgemein  und  einheitlich
durchgeführt  und  auch  für  gewisse  Sorten  von  Frühgemüse  die
Möglichkeit  einer  Versandkontrolle  geschaffen  werden.  Letzteres  ist
inzwischen  durch  die  Verordnung  über  Frühgemüse  und
Frühobst  vom  5.  April  1918  (Reichsanzeiger  Nr.  88  vom
16.  April  1918)  geschehen.  Nachdem  dieser  Plan  in  der  Öffentlichkeit ­
  bekannt  geworden  war,  sind  der  Reichsstelle  zahlreiche  Zuschriften ­
  zugegangen,  welche  die  Maßnahme  freudig  begrüßen,
nun  aber  ein  gänzliches  Aufgeben  der  Lieferungsverträge
befürworten,  da  sie  von  dem  Nebeneinander  beider  Erfassungsarten ­
  Unzuträglichkeiten  befürchten.  Diese  Auffassung  ist  irrig.
Das  Gegenteil  ist  der  Fall.  Gerade  die  zweckmäßige  gegenseitige
Ergänzung  beider  Maßregeln  wird  die  volle  Erfassung  und  zweckentsprechende ­
  Verteilung  des  Gemüses  erleichtern,  die  Überwachung
der  Preisbildung  und  die  Zurückdämmung  des  unlauteren
Schleichhandels  ermöglichen.  Die  Preisgabe  der  Lieferungs-Verträge
  würde  zudem  einen  Verzicht  auf  das  wirksame  Mittel
bedeuten,  durch  Einschaltung  der  unendlich  zahlreichen  fähigen
Kräfte  des  Handels,  der  Kommunalverbände  und  Großverbraucher
das  Gemüse  überall  ohne  behördlichen  Zwang  aufzusuchen  und
            
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