Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

74 II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte.
Scholle hat auch ihren Mann durchaus ernährt. Ein verarmtes
Proletariat finden wir nirgends. Der Ertrag des Landbaus
kam in den meisten Distrikten wohl mehr dem Bauern als dem
Grundherrn zu.
Man könnte den Grund für die milde Behandlung der abhängigen
 Leute und die scheinbar einer Gleichgiltigkeit entstammende
 Überlassung guter Besitzrechte an sie lediglich darin
sehen wollen, daß die Reizmittel zu stärkerer Anspannung gefehlt
 hätten, wie sie etwa in lockendern Absatzverhältnissen für
die landwirtschaftlichen Produkte liegen. Allein abgesehen davon,
 daß es an solchen doch keineswegs ganz gefehlt hat, der
Vergleich mit andern Völkern, bei denen tatsächlich derartige
Reizmittel nicht vorhanden waren und die trotzdem ihren Bauernstand
 ungünstiger stellten,!) lehrt uns, daß wir die Erklärung
noch auf andern Wegen zu suchen haben. Die allgemeine rechtlich
 sicherere Stellung des deutschen Bauern, der Schutz, den er
in der deutschen Gerichtsorganisation und in der Einrichtung
des Weistums besaß, das Rechtsbewußtsein und der Billigkeitssinn
 des Deutschen, endlich die leidliche Behauptung der staatlichen
 Rechte in staatlicher Hand (der damit gegebene Widerstreit
 zwischen Landesherrn und Grundherrn)?) kommen hier
in Betracht.
Als einen Widerspruch gegen die günstige Auffassung von
der Lage des deutschen Bauernsstandes, die wir hier vertretens),
1) Es sei an die slawischen Völker erinnert. Archiv für Sozialwissenschaft
 24, S. 434 ff. (mit weiteren Literaturangaben): . die
deutschen Bauern standen im Mittelalter besser als die ungarischen.
Dopsch, Karolingerzeit 1, S. 196. Territorium und Stadt S. 224,
Anm. 1. Vgl. auch Archiv a. a. O. S. 23. -
2) Vgl. mein „Territorium und Stadt“ S. 12. Zeitschr. f. Sozialwissenschaft
 1904, S. 387. Th. Knapp, Beiträge zur Rechts- und
Wirtschaftsgeschichte des deutschen Bauernsstandes S. 371.
s) Über die Lage des Bauernstandes im ausgehenden Mittelalter
sind mehrfach günstige Urteile gefällt. Vgl. z. B. Riezler, Geschichte
Baierns III, S. 786 ff. (mit Hinweis auf die günstige Schilderung
Aventins). Janssen-Passtor, Geschichte des deutschen Volks seit dem
Ausgang des Mittelalters I, 19. u. 20. Aufl. S. 384 ff. führt viele
            
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