Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

n III. Die Fürsorge des Staates für die Land-Im
 19. Jahrhundert, in dem die von der romantischen Bewegung
 bestimmte Literatur zu einer solchen Werischätung der
Landwirtschaft fortschritt, hat allerdings der Staat zunächst nicht
entsprechende Taten aufzuweisen. Gegenüber demEifer, mit dem
er sich im 18. Jahrhundert der Landwirtschaft angenommen
hatte, beobachten wir bis zum letzten Viertel des 19. einen gewissen
 Rückschlag. Die Landwirtschaft macht freilich in dieser
Zeit für sich gewaltige Fortschritte. Sie sind bedingt durch eine
großartige Reform der Flurverfassung, die Befreiung von den
mittelalterlichen Schranken, die Aufhebung der Frondienste,
an deren Stelle eine beweglichere Arbeitsverfassung tritt,
durch die, zum Teil erst auf diesen Wegen möglich gewordene,
Verbesserung des Betriebssystems einschließlich des wesentlich
vermehrten Anbaus von Hackfrüchten und Blattpflanzen, durch
Anwendung neuer landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen,
durch Verwertung der Errungenschaften der Agrikulturchemie.
Um diese Fortschritte hat der Staat insofern ein Verdienst, als
er fortfuhr, an der Beseitigung der mittelalterlichen Gebundenheit
 zu arbeiten. Die mit dem Flurzwang zusammenhängenden
Einrichtungen sahen jezt in dem größeren Teil Deutschlands
ihr Ende. Die Zusammenlegung der Grundstücke und die Gemeinheitsteilung
 wurden fortgesett. Weiter förderte der Staat
das landwirtschaftliche Vereins- und Unterrichtswesen, verbesserte
 die Kataster!). Dagegen ließ er, wie schon angedeutet,
die Fürsorge für die Erhaltung oder Vermehrung des Bauernstandes
 fallen und verzichtete ebenso darauf, in die Preisbewegung
 regulierend einzugreifen.
Lieder“, Berlin 1852), und einer der Hauptbegründer der neueren
antisemitischen Bewegung, F. Böckel, in Studien über das hessische
Volkslied nimmt. Sie wollen die Landschaft, das Landvolk verteidigen;
in dessen Figcne:t sie sich vertieft haben. Vgl. Allg. deutsche Biogr.,
Bd. 23, S. 687.
1) Die Verbesserung der Kataster, die nicht bloß der staatlichen
Finanzverwaltung zustatten kam, hat ihren Ausgangspunkt auch im
18. Jahrhundert. S. meinen Art. „Grundsteuer" im Handwörterbuch
 der Staatswissenschaften.

( 24
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.