wirtschaft eine Errungenschaft der Neuzeit. 131
zeigt ein zunehmendes Verständnis für das Anerbenrecht und
einen Ausbau der entsprechenden Gesetzgebung!). Man wünscht
nicht bloß einen finanziell leistungsfähigen Bauernstand zu haben,
sondern auch einen national kräftigen und gesunden. Man bleibt
aber nicht bei der Anschauung stehen, daß etwa die Unteilbar-
keit schlechthin für die Landgüter zu fordern sei, sondern tritt
in die gründlichsten Erörterungen der Frage ein, unter welchen
Voraussetzungen sie zu empfehlen, und welche Wirkungen mit
ihr zu erzielen seien.
Hiermit verknüpfen sich allgemeine Betrachtungen über die
Zweckmäßigkeit großen, mittleren und kleinen Besitzes, die
den Staat früher gar nicht berührt hatten?). Die Zeit des wirt-
schaftlichen Individualismus hatte, aus landwirtschaftlich-tech-
nischen Gründen, einseitig den Großbetrieb befürwortet. Das
spätere 19. Jahrhundert stellt solche Grüude nicht zurück, wen-
det aber, unter dem Hinzutreten sozialer und nationaler Er-
wägungen, in zunehimnendem Maß dem bäuerlichen Betrieb
seine Aufmerksamkeit zus). Man überzeugt sich, daß vom natio-
nalen Bauernsstand auch der nationale Charakter der Stadt ab-
hängig ist, wie überhaupt die Erkenntnis wächst (im Gegensatz
zur Auffassung des Manchestertums und nicht weniger des Mit-
1) Vgl. Beiträge zur Geschichte des westfälischen Bauernsstandes,
in Verbindung mit P. Bahlmann usw. herausg. von E. Frh. v. Ker-
>derinck (Berlin 1912), S. 118 ff. und S. 853. Über die romantische
Forderzng der Unteilbarkeit des Bauernguts siehe ebenda S. 13,
nm. 1-.
2) Ein Hinweis auf das ältere, grundlegende Buch von Th. v.
Bernhardi, Kritik der Gründe, die für großes und kleines Grundeigen-
tum angeführt werden (1849), darf hier nicht unterlassen werden.
Über die Frage, seit wann das Interesse für Groß- und Kleinbesitz
hervortritt, siehe auch Kritische Blätter für die gesamten Staatswisssen-
schaften, 1907, Dezember-Heft, S. 666.
s) Unter den Schriften, die diese Fragen von umfassenden Gesichts-
punkten aus und mit abgeklärtem Urteil behandeln, ist namentlich
M. Sering, Politik der Grundbesitvverteilung in den großen Reichen
(Berlin 1912), zu nennen. Jn Australien hat das nationalistische Motiv
den Übergang vom Manchestertum zur agrarischen Sozialvolilik
herbeigeführt. Sering, S. 13.
Dv