mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 153
Hauptsache aber handelt es sich jezt um ein Gemeingut der
wissenschaftlichen Forschung !), wiewohl es einstweilen noch
nicht gerade ein breiter Forscherkreis war, der diese Gedanken
vertrat.
Schon vor dem Erscheinen der zuletzt genannten Werke
hatte Karl Bücher den Begriff der Stadtwirtschaft in einer
neuen Theorie über die wirtschaftliche Entwicklung der Völker
verwertet. Im Jahre 1876?) stellte er die Stufenfolge auf: die
geschlossene Hauswirtschaft, die Wirtschaft der Dorfgenossen-
schaft oder Markgemeinde, die Stadtwirtschaft, die Volkswirt-
chaft. Wir werden sein Schema später ausführlich besprechen,
da er es nachträglich etwas geändert hat.
Mit Bücher's Theorie stimmt in mehreren Punkten eine
Ansicht überein, die Schmoller im Jahre 1884 über die Ent-
wicklung der Völker vorgetragen hat (im Jahrbuch für Geset-
gebung, Jahrgang 1884; dann wieder abgedruckt in „Umrisse
und Untersuchungen“ S. 1 ff., wonach ich zitiere). Er stellt fol-
gende Stufenreihe auf (S. 3): „Jm Anschluß an den Stamm,
die Mark, das Dorf, die Stadt, das Territorium, den Staat
und den Staatenbund entwickeln sich sukzessiv bestimmte soziale
Virtschaftskörper immer umfassenderer Art.“ Jm Vordergrund
steht für ihn wie für Perthes und Gierke die Frage nach der
Regelung des Wirtschaftslebens durch die verschiedenen In-
stanzen. Er fragt stets, welche von diesen „durch ihre Organe
1) Kurz deutet das Wesen der mittelalterlichen Stadtwirtschaft
auch Pigeonneau, Histoire du commerce de la France I (Paris 1885),
227 f. an. ~ Jch habe bei der Schilderung der mittelalterlichen Stadt-
wirtschaft in meinem Artikel Bürgertum, Hdw. d. St. (1. Aufl.) 2,
790 ff. u. 798 und in meiner Schrift, Das ältere deutsche Städtewesen
und Bürgertum (1898 2. Aufl. 1905) mir die Arbeiten aller oben ge-
nannten Forscher ~ von Perthes bis Loening ~ zu Nutze gemacht.
2?) In der damals von Guido Weiß herausgegebenen Wochenschrift
„Die Wage“. Leider ist mir dieselbe trotz vielfacher Bemühungen
nicht zugänglich geworden. Ich schöpfe meine Kenntnis von Büchers
älterer Theorie nur aus dem Referat im Jahrbuch für Gesetzgebung
1894, S.318. B. erklärt, „den Begriff der Hauswirtschaft bei Becher
gefunden zu haben, nicht bei Rodbertus, den ich noch recht wenig
kannte“. Ztschr.. f. d. ges. Staatsw. 72, S. 445.