Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 179
precht von dem franzöjischen Wirtschaftsleben des 11. Jahrhunderts
 sagt, daß man nur im Notfalle kaufte und in der Haupisache
 auch nur im Notfalle verkaufte!), so wird in diesem Satze
die Bewegung im damaligen Verkehrsleben zweifellos unterschätt.
 Es ist aber überhaupt die Frage, ob der dehnbare Begriff
 „Notfall“ eine genügende Charakteristik gibt. Jedenfalls
trifft auf das 11. Jahrhundert ganz und gar nicht der unmittelbar
 darauf folgende Ausspruch Büchers zu: „Der Tausch ist
ein der geschlossenen Hauswirtschaft fremdes Element.''?)
Der Bücherschen Definition der Stadtwirtschaft werden wir
später eine besondere Erörterung widmen.
Über seine Annahme einer Periode der Volkswirtschaft haben
wir ein Urteil insofern schon abgegeben, als wir feststellten, daß
ein Handelsverkehr, wie er erst seiner Stufe der Volkswirtschaft
entsprechen würde, vielfach bei Völkern vorhanden ist, denen
lich unfrei sind, Land zu Bedingungen übernehmen, die mit persönlicher
 Unfreiheit nichts zu tun haben, bieten die von Wilcken geschilderten
ägyptischen Zustände interessante Parallelen. Vgl. z. B. Wilcken
a. a. O. S. 698 Anm. 2.
1) Ich möchte Lamprechts Wort ein Quellenzeugnis aus dem
11. Jahrhundert gegenüberstellen. Adam von Bremen klagt: „Per
fas et nefas suchen wir zu einem Gewande von Marderfell zu kommen,
als wenn es die ewige Seligkeit wäre.“ Val. Schäfer, Hansestädte
S. 186. Al. Schulte, Handel mit Ftalien I, S. 119. ~ Zur Kritik von
Lamprechts französi’chem Wirtschaftsleben ss. übrigens Kiener, Verfassungsgeschichte
 der Provence von 510 bis 1200, S. 94.
?) Schmoller, Jahrbuch für Gesetzgebung 1893, S. 1261, und
Wagner, Preuß. Jahrbücher 75, 554 wenden gegen Bücher ein, die
Hauswirtschaft sei keine logische Parallele zur Stadt- und Volkswirtschaft.
 „Nur das Nebeneinander mehrerer Hauswirtschaften, wie sie
in der Mark, dem Dorf usw. sich zur Seite stehen, kann logisch der Art
parallel gesett werden, wie die Einzelwirtschaften im Stadtbezirke,
im Territorium und im Staate nebeneinander stehen uno sich berühren.“
Ich vermag diesen Einwand nicht anzuerkennen (es ist hier wohl daran
zu erinnern, daß Schmollers Betrachtung einen ganz anderen Ausgangspuntkt
 hat; s. oben S. 153); Sombart scheint ihn auch nicht zu
erheben. Die wirkliche Schwierigkeit liegt wohl in dem schon (S. 168)
hervorgehobenen Umstande, daß es unmöglich ist, Haus- und Dorfwirtschaft
 in ein festes zeitliches Verhältnis zu bringen.
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