mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 1 90
Haufen wirft)'). Indessen er gleitet dann sogleich (S. 141)
mit dem Übergang: „Aber die Entwicklung kann auch anders
verlaufen“ zu seiner hofrechtlichen Theorie (der Lohnwetrkstheorie)
ab und verliert damit den richtigen Gesichtspunkt ganz
aus dem Auge.
Wie Bücher die Stadtwirtschast im allgemeinen aus der
Hauswirtschaft he rvorgehen läßt, so behauptet er im besonderen
einen Zusammenhang zwischen beiden hinsichtlich der Betriebsform.
In seiner Lohnwerkstheorie trägt er die Ansicht vor, daß
der städtische Handwerker in den ersten Jahrhunderten den Rohstoff
von dem Besteller, ebenso wie der unfreie Handwerker des
Fronhofs von dem Grundherrn, erhalte, nur „Lohnwerker“ sei.
Bis ins 14. Jahrhundert seien die städtischen Handwer er zum
allergrößten Teile Lohnwerker. Diese Theorie Büchers ist zunächst
ein Ausfluß von seiner Anschauung einer geradlinigen
Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Sodann hängt
sie mit seinem Bestreben zusammen, das mittelalterliche Handwerk
scharf als Kundenproduttion zu charakterisieren. In letzterer
Beziehung hätte er die Lohnwerkstheorie nicht nötig gehabt:
die Existenz der Kundenproduktion ist ja durchaus nicht von
der Tatsache der Materiallieferung abhängig. Aber Bücher
hat hier, wie so oft, seine These mit übertriebener Schärfe
formuliert.
!) Wenn Bücher S. 139 zugibt, daß die geschlossene Hauswirt
schaft auch schon für den Markt arbeite, so hätte er ferner fragen sollen,
wer denn den „Markt“ dargestellt hat. S. 79 f. bringt ihn das von
ihm aufgestellte Entwicklungsgesetz dazu, den Übergang von der geschlossenen
Hauswirtschaft zur Stadtwirtschaft ganz in der Art der
alten hofrechtlichen Theorie zu erklären. Wo sind die Belege aus
deutschen Urkunden für den letten Satz auf S. 79? Woher weiß
Bücher (S. 80), daß der Unfreie während seiner disponiblen Tage
nur „seinen hörigen Genossen“ seine Kunst zu gute kommen läßt?
So viel ich weiß, ist nirgends von der Beschränkung auf sie die Rede.
Es ist willkürliche Annahme einer „Entwicklung“, wenn Bücher jenen
Unfreien „früher bloß Knecht des Herrenhofes" sein läßt. Derselbe
luft; sehr gut von jeher in dem betressenden Verhältnis gestanden
AG;r