Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 203
neuer und origineller Weise zu formulieren!). Es empfiehit Jich
deshalb, daß wir von seinen Thesen ausgehen, wenn wir die
Grenzen der Stadtwirtschaft genauer feststellen wollen.
Bücher betont (S. 100) zunächst die Autonomie der Stadt
und die Beherrschung des umliegenden Landes durch sie. „Jede
Stadt bildete mit ihrer Landschaft‘ eine autonome Wirtschaftseinheit,
 innerhalb deren sich der ganze Kreislauf des ökonomischen
Lebens nach eigener Norm selbständig vollzog. Diese Norm ist
gegeben durch eigene Münze, eigenes Maß und Gewicht?) für
jedes sstädtische Wirtschaftsgebiet. Das Verhältnis zwischen
Stadt und Land ist tatsächlich ein Zwangsverhältnis wie zwischen
Haupt und Gliedern und offenbart starke Neigungen, sich auch
zu einem rechtlichen Zwangsverhältnis zu gestalten." Sodann
schildert Bücher den verhältnismäß'g geringen Warenverkehr.
S. 101: „Es gibt keinen Güterumlauf. Ausgenommen sind die
1) Ein ganz eigenes Verdienst von Bücher ist es, den Gedanken,
daß das Mittelalter sich von der Neuzeit durch eine Vielheit kleiner
Zentren unterscheidet, in bezug auf die Bevölkerungsbewegung
durchgeführt zu haben. S. seinen Vortrag: „Die inneren Wanderungen
und das Städtewesen in ihrer entwicklungsgesschichtlichen Bedeutung"
Val. daraus z. B. S. 388 (1. Aufl. S. 297 ff.): „Jm ganzen ist heute
die Zahl der Bevölkerungszentren und der Zielpunkte für die inneren
Wanderungen relativ eine weit geringere als in der zweiten Hälfte
des Mittelalters." S. 390: „Im Mittelalter verteilte sich die Zuwanderung
 auf eine außerordentlich große Zahl über das ganze Land
in gewissen Abständen zerstreuter ummauerter Wohnplätze.“ Bei
der Benutzung der bevölkerungsstatistischen Versuche Dorens S. 384
hätte Bücher die Kritik Keussens, Korrespondenzblatt der westdeutschen
Zeitschrift 1893, Sp. 57 ff., berücksichtigen sollen. S. auch Jahrbücher
für Nationalökonomie 74, 421 ff.
?) Vgl. dazu Küntel, Über die Verwaltung des Maß- und Gewichtswesens
 in Deutschland während des Mittelalters und meine Rezension
dieser Schrift in der Z. f. Soz.- u. W. G. 3, 481 ff. sowie Küntzels
Antwort in der D. L. Z. 1895, Sp. 1227; ferner Jahrbücher f. Nationalökonomie
 105, S. 655 f. Bücher will sich mit vbiger Behauptung wohl
nicht über die rechtliche Frage (ob die Kompetenz für Maß und Gewicht
 dem Staate oder der Gemeinde zustehe) äußern, sondern nur
auf die große lokale Verschiedenheit von Maß und Gewicht hinweisen
(vgl. meine Rezension S. 494)
            
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