mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirlschaft des deutschen Mittelalters. 235
Städten gegenüber dem umliegenden Lande gewähren, im 13.,
vollends im 12. vergebens. Das vielgenannte Kölner!) Stapelrecht
ist recht späten Datums. Das ganze System von Ausschließungen
Fremder, durch die die Hanse sich in gewissen Gebieten
ein Handelsmonopol schafft, ist ein Produkt wahrnehmbarer
Entwicklung?). Und so läßt es sich an unendlich vielen
Stellen mit Händen greifen, daß die Privilegierung erst von
einem bestimmten Moment an vorhanden ist.
Die Vertreter der vorhin erwähnten Auffassung werden
diese Argumente freilich nicht unbedingt gelten lassen. Sie
werden sagen, daß es sich hier eben nur um die rechtliche Festlegung
handle, daß aber die Verhältnisse, welche Gegenstand
derselben sind, an sich schon vorhanden gewesen seien. Gewiß
gibt es Fälle der rechtlichen Festlegung natürlicher Verhältnisse;3)
doch dürfte ihre Zahl nicht gerade groß sein. Nicht genug indessen,
daß ein genügender Nachweis dafür fehlt, daß den urkundlichen
Verbriefungen der entsprechende tatsächliche Zustand
vorausgeht; wir vermögen für verschiedene Fälle darzulegen,
daß von der behaupteten Übereinstimmung nicht die Rede ist.
Schon das Beispiel der Hanje zeigt es uns ja, daß die Fremden,
gegen welche sie Beschlüsse faßt, vorher an den betreffenden
Dingen bloß in den Städten und Märkten, nicht aber unter der Bauernschaft
auf dem Lande getrieben werden soll. Übrigens sind diese Urkunden
zweifellos nach Maßgabe der oben S.222 Anm.1 angeführten
Stelle zu interpretieren.
1) Gothein, Westdeutsche Zeitschr. 14, 248: „Stückweise ist Köln,
eigentlich erst seit dem 15. Jahrhundert, zu seinem Stapel gelangt.“
S. 250: „Schon von Köln kann man richt behaupten, daß sein Stapel
durchaus den Stromverhältnissen entsprach . . ; geradezu ein unerhörtes
Hemmnis war aber der Mainzer Stapel.“ Vgl. Hans. Urkundenb.
3, 295 Anm. und S. 401. Für den Landweg jedenfalls ist der Kölner
Stapel ohne natürlichen Anhaltspunkt (Kuske, V.j.schr. f. Soz.- u.
WG. 1909, S. 297; vgl. ebenda 1910, S. 585). H. Z. 90, S. 118.
?) S. z. B. Schäfer, Hansestädte S. 185.
3) Hettner, Reisen in den columbianischen Anden S. 41: ,Die
Stromschnellen machten Umladen notwendig und waren so die Ursache,
daß sich hier mehrere Landwege abzweigten.. Das war der. Anlaß
zur Entstehung und verhältnismäßigen Blüte von Honda.“