250 JV. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völker,
stimmte in unendlich vielen Fällen die Grenzen für die wirtschaftlichen
Beziehungen der Gemeinden. Die Vorherrsschaft
der Handwerker konnte dem Handel einer Stadt unwillkommene
Schranken ziehen!), das patrizische Regiment ihm freiere Bewegung
verschaffen. Das Bild, das uns die Stadtwirtschaften
des Mittelalters gewähren, beruht indessen keineswegs bloß
auf dem Resultat von Kämpfen der verschiedenen Parteien.
Denn, abgesehen von den natürlichen Schranken, denen alle
Bewegungen unterworfen waren, über allen Kämpfen standen
gemeinsame Überzeugungen sämtlicher Gruppen, die auf die
Rechtsbildung stets bedeutenden Einfluß üben. Die Vorkaufsgesetgebung
z. B. wurde bald strenger bald milder gestaltet,
in ihrem Kern jedoch, d. h. die grundlegende Idee von der Verwerflichkeit
des Vorkaufs, überall fesigehalten.
Von hier aus gelangen wir auch zu einer Ansicht über die
verschieden beantwortete Frage, ob die wirtschaftliche und
erheblich weniger wirtschaftlich abgeschlossen gewesen sind als die
deutschen, oder ob sie troß geringerer politischer Selbstständigkeit doch
dasselbe Maß wirtschaftlicher Abschließung gehabt haben. Man würde
durch eine solche Untersuchung einen höchst wertvollen Beitrag zur
Beantwortung der allgemeinen Frage, wie weit wirtschaftliche und
politische Verhältiisse sich gegenseitig bedingen, erhalten. Freilich
weiß ich sehr wohl, daß historische Erscheinungen nie auch nur annähernd
isoliert werden können und daß eben deshalb jene Untersuchung
außerordentlich schwierig sein und keine sicheren Resultate
ergeben würde. Lehrreich wäre ferner auch, aber mit noch größerer
Vorsicht vorzunehmen, die Vergleichung der italienischen Städte
mit den deutschen.
1) H. Flamm macht in seiner im übrigen förderlichen Arbeit „Der
wirtschaftliche Niedergang Freiburgs i. B. im 14. u. 15. Jahrh." (1905)
die „Demoktratisierung“ der städtischen Verhältnisse für einen im Umfang
auch noch strittigen wirtschaftlichen Niedergang der Stadt zu
einseitig verantwortlich. Ich habe zu seiner Auffassung in den „Kritischen
Blättern für die gesamte Staatswissenschaft“ 1906, April-Heft,
Stellung genommen. Vgl. H. Z. 102, S. 532. Unbestreitbar ist aber
die Handelsbeschränkung durch die Demokratie. Vgl. Kuske, Korrespondenzblatt
der Westdeutschen Zeitschr. 1907, Sp. 14 ff.; Keutgen,
V.j.schr. f. Soz.- u. W. G. 1906, S. 383 ff. und S. 462 ff.; Zischr. f.
Sozialw. 1908, S. 721. Zur Entstehung des Stadtwirtschaft im allgemeinen
ist Keutgen S. 388 beachtenswert.