(über den Begriff der Territorialwirtschaft). 545
Gewerbszweige mit Umgehung der zünftischen Hemmungen
heimisch zu machen. ~ Eine verwandte Stellung wie die hofbefreiten
Gewerbtreibenden hatte in Wien die (1531 als sstädtischer
Wachkörper geschaffene) Stadtguardia seit dem Ende des
16. Jahrhunderts, nachdem sie als kaiserliche Garnisontruppe
organisiert worden war. Auch von ihr wurde eine Konkurrenz
gegenüber den bürgerlichen Gewerbtreibenden ausgeübt. Wenn
die Guardia durch Maria Theresia aufgelöst wurde (1741),
so weist dies Verhältnis doch auf den bekannten Gegensatz zwischen
Bürgerschaft und Militärsstaat, wie er besonders im 18. Ih.
auf wirtschaftlichem Gebiet hervortritt, hin).
Neuerungen sind gewiß, für sich betrachtet, der historischen
Betrachtung sehr würdig; indessen die Grundlagen der Zunftverfassung
tasten sie noch nicht an. Es sind dies alles bekannte
Tatsachen. Um sie uns aber ganz und gar gegenwärtig zu machen,
ist es vielleicht gut, daran zu erinnern, daß im 16. Jahrhundert,
gegenüber dem Mittelalter, die Zahl der Zünfte noch wächst?),
die Redaktion ihrer Statuten erst jetzt detaillierter, das Zunftrecht
überhaupt bestimmter ausgebildet wird, daß viele Zünfte
erst im 16. Jahrhundret ihre Zunfthäuser erhalten?), daß im
16. und 17. die Bedingungen für das Meisterwerden verschärft
werden, daß nicht bloß im 16. und 17.1), ssondern auch noch im
18. Jahrhundert?) niemand zwei offene Läden, bez. einen offenen
1) Als eine weitere Parallele sei die wirtschaftliche Konkurrenz
der sog. hofbefreiten Juden oder Hofjuden gegenüber der Bürgerschaft
genannt. Thiel S. 551.
?) Von Schmoller selbsst angedeutet, Umrissse S. 324 und 329
(Forschungen zur brandenb. und preuß. Gesch., Bd. 1, S. 65 und 69).
Hier und da wird die Zunftverfassung erst im 18. Jahrhundert eingeführt.
Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes, Bd. 1,
S. 450.
z) Val. mein älteres deutsches Städtewesen und Bürgertum, S.39.
1) Techen, Hansische Geschichtsblätter, 1897, S. 81. Kleine Abweichungen
vom Marktzwang kommen, wie es scheint, schon seit dem
16. Jahrhundert auf. S. ebenda S. 92. Über eine Milderung in
Breslau im 17. Jahrhundert s. Walter Boragius. Archiv für soziale
Gesetzgebung, Bd. 13, S. 47.
*) Schmoller, Umrisse, S. 422.
v. Belotv. Wirtschastsgeschichte 2. Aufl.
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