(über den Begriff der Territorialwirtjschaft). 54.7
der Gewerbepolitik zugleich eine allgemeine Umwandlung der
gewerblichen Verhältnisse bedeutet.
Als erster hat wohl Tröltsch der Schmollerschen Periodisierung
der Gewerbegeschichte widersprochen. Jn der Rezension einer
Publikation zur Gewerbegeschichte der Stadt Münter i. Westf.1)
hebt er hervor, daß das Jahr 1661, in dem die Selbständigkeit
der Stadt und damit auch die Autonomie der Zünfte ihr Ende
erreicht, wohl rechtlich und politisch, nicht aber wirtschaftlich
und sozial einen Abschnitt bezeichnet. In vielen andern Städten
béseitigen die Landesherren die städtische Autonomie schon im
16. Jahrhundert. Daher datiert Schmoller von da ab die Periode
der Territorialwirtschaft. Allein das politische Ereignis greift
hier eben nicht so tief. In ihrem Kern bleiben die alten Zustände
bis in das 19. Jahrhundert erhalten?). Man muß äußere und
innere Gewerbeversassung unterscheiden.
Innerhalb des angedeuteten Rahmens haben die Landesherren
zwar, wie bemerkt, nicht umfassende, aber immerhin
interessante Neuerungen vorgenommen?).
In der Lehrlings- und Gesellensache wie in andern gewerblichen
Fragen folgte die Landesregierung vielfach Anregungen,
die das Reich gab. Die betreffenden Reichsgesete gehören insbesondere
dem 16. (so den Jahren 1530, 1548, 1577) und dew
') Histor. Vierteljahrsschrift Bd. 1 (1898), S. 544 ff.
?) Bücher, Entstehung der Volkswirtschaft, S. 113, läßt die alte
stadtwirtschaftliche Organisation nicht ganz korrekt ,bis gegen Ende
des vorigen (d. h. des 18.) Jahrhunderts“ bestehen. – Eine unrichtige
Anschauung von der sozialen Struktur des Handwerkersstandes in der
Zeit des Übergangs vom Mittelalter zur Neuzeit hat Schönlant,
Soziale Kämpfe vor dreihundert Jahren (Leipzig 1894). Zur Kritik
seiner Ansichten s. oben S. 459 Anm. 2; Eulenburg, Ztschr.f. Soz.-u.
W.G., Bd. 4, S. 136 ff. Auch Lamprecht beurteilt die sozialen
Verhältnisse der gewerblichen Kreise nicht richtig. Zur Kritik seiner
Behauptungen vgl. Max Lenz, H. Z., Bd. 77, S. 385 ff.,. Kaser,
Politische und soziale Bewegungen im deutschen Bürgertum zu Beginn
des 16. Jahrhunderts (dazu H. Z. 89, S. 100 ff.) und W. Stolze,
zur Vorgeschichte des Bauernkrieges.
: ) ?g G. Jahn, Gewerbepolitik der deutschen Landesfürsten
S. .
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