Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

546 VIII. Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft
Laden und eine Marktbude zugleich halten darf, daß selbst ein
Gesetßbuch, wie das allgemeine preußische Landrecht, welches
eine umfassende Kodifikation des Gewerberechts enthält, dem
lokalen Brauch einen weiten Raum gestattet!). Gothein spricht
im Hinblick auf die Übernahme wesentlicher Stücke der mittelalterlichen
 Zunftverfassung durch die Landesherren von einem
„Eingeständnis der eigenen Ideenlosigkeit“?). Wir wollen hier
nicht untersuchen, ob und inwiefern wir sie wegen ihres Anschlusses
 an die mittelalterliche Form zu tadeln haben?). Es
geht wohl zu weit, der landesherrlichen Gewerbepolitik des
16.018. Jahrhunderts) eigene Gedanken schlechthin abzusprechen.
 Tatsache ist es aber, daß die Landesherren in hohem
Maß, oft in überraschender Weise®) das städtische Muster nachgeahmt
 haben. Jedenfalls ist es richtiger, auf die „Jdeenlosigkeit‘
 hinzuweisen, als den Beginn einer neuen Wirtschaftsstufe
 mit dem Eintritt der Neuzeit zu behaupten.
Schmollers Periodisierung erklärt sich daraus, daß er sein
Augenmerk fast nur auf die politische Seite der Gewerbegeschichte
richtet und den Erfolg der territorialen Politik jener Jahrhunderte
zu hoch anschlägt. Wer aber eine Theorie der. Wirtschaftsstufen
aufstellen will, wird in erster Linie die allgemein wirtschaftlichen
und sozialen Momente zu untersuchen haben. Man darf nicht
ohne weiteres annehmen, daß eine Veränderung im Subjekt
!) Teil II, Titel 8, § 179 ff.
?) Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes, Bd. I, S. 393.
3) Zur Rechtfertigung der Konservierung (auch Verschärfung) der
Zunftverfassung im 17. Jahrhundert vgl. Tröltsch, Die Kalwer Zeughandlungskompagnie,
 S. 76.
 4) Gothein, S. 394.
ö) Vgl. das von mir in meinem Aufsatz „Die städtische Verwaltung
des Mittelalters als Vorbild der späteren Territorialverwaltung“,
H. Z. 75, S. 444 angeführte charakteristische Beispiel. Daselbst habe
ich auseinandergesetzt, in welchen Zweigen der Verwaltung die Städte
von den Territorien kopiert worden sind, bez. diese sich als selbständig
schöpferisch erwiesen haben. In mehreren Verwaltungszweigen sind
die Landesherren originaler gewesen als auf dem Gebiet der Gewerbepolitik.

            
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