Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

(über den Begriff der Territorialwirtschaft). 5,81
mittelalterlichen Schranken im 16. und 17. Jahrhundert nur
unerheblich, mit mehr Energie und größerem Erfolge erst im
18. Jahrhundert zu beseitigen suchen, daß aber von beiden noch
das 19. mancherlei gesehen hat. Ungefähr ebenso verhält es
sich mit dem alten Zollwesen. Die Landesherren bemühen sich,
im Interesse ihrer Städte die Beseitigung oder Herabsetzuung
fremder Zölle zu bewirken oder fremde Territorien durch Zollerhebungen
 zu bekämpfen, oder legen eigene Zollstätten zusammen?!).
 Im 18. Jahrhundert?) werden höchst energische
Zollkriege zwischen den größeren deutschen Staaten geführt.
Diese Zusammenfassung des Territoriums als eines zollpolitischen
 Ganzen ist dem Mittelalter gegenüber etwas durchaus
Neues, zumal in der Steigerung, die uns im 18. Jahrhundert
begegnet. Indessen im Innern wird an den mittelalterlichen
Zollschranken kaum gerüttelt; vielmehr bleibt das System der
Binnenzölle im wesentlichen bis ins 19. Jahrhundert erhalten?).
Von dem größten Interesse ist für unser Thema aus dem
Handelsleben die Bedeutung, die der Großhandel in den neueren
Jahrhunderten hat. Im Mittelalter hat ein Großhandel keineswegs
 gefehlt. Allein er wurde in der Regel von Personen betrieben,
 die zugleich im Kleinhandel tätig waren. Jedenfalls
gab es keinen Stand der Engroshändler in der offiziellen Gewerbeverfassung
 der Stadt‘). Anders wird es in dieser Hinsicht
 mit. dem Beginn der Neuzeit. Der Großhandel, gleich-+]
 vol H. Z., Bd. 75, S. 408 Anm. 1 und 8. 447 Anm. 3. Zöpfl
?) Koser a. a. O., S. 442 ff.
?) Sommerlad, Art. Binnenzölle, Handwörterbuch d. St. Aus
der Schrift von Otto Pilet, Ein Rückblick auf mein Leben (Magdeburg
1900), S. 77 ersieht man gut, wie sehr es noch der Kaufmann der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts empfand, daß „,die Binnenwasserstraßen
 bis auf den Rhein, der durch die Rheinschiffahrtsakte
von Abgaben zuerst frei geworden war, mit Zöllen hoch belastet
waren, namentlich die Elbe“. Die gänzliche Aufhebung der Elbzölle
ist bekanntlich erst sehr spät erfolat. Val. den Art. Elbschiffahrt im Handwörterbuch
 d. St.
4) S. oben Nr. VI].

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