s is VIII. Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschast
Wir haben bereits bemerkt, daß jett speziell die Messen sich der
Gunst der Landesherren erfreuen. Aber gerade hierbei beobachten
wir wiederum die Grenze des Einflusses der Territorien:
die allgemeine Stellung einer Messe hängt doch nicht von der
Unterstüßung des Fürsten ab. Und wenn man von der Leipziger
Messe sagt!), daß sie sich infolge des Erwerbs von Polen
durch den Kurfürsten von Sachsen gehoben hat, so geht das
Hinterland, auf das Jie sich stützt, eben bei weitem über den Rahmen
eines deutschen Territoriums hinaus.
Von der Frage nach den Gründen jener neuen wirtschaftlichen
Erscheinungen ist das Problem der Entstehung einer
territorialen Wirtschaftspolitik zu sondern. Was hat dahin geführt,
daß die Landesherren, die im Mittelalter überwiegend
die Stadt als etwas für sich Stehendes behandelten?), in den
neueren Jahrhunderten ihr Herrschaftsgebiet mehr und mehr
als ein wirtschaftliches Ganzes zusammenzufassen suchen? Es
liegt nahe, hier von vornherein namentlich zwei Unterfragen
zu stellen: geht die Tendenz zur Zusammenfassung von den
Untertanen, bezw. von welchen Kreisen derselben aus? oder ist
die Bildung eines größeren Wirtsschaftskörpers ein Gedanke
und das Werk der landesherrlichen Gewalt? Sowohl für das
eine wie für das andere läßt sich manches anführen.
Wir haben früher die schon im Mittelalter hervortretende
Neigung der Städte größerer Gebiete sich zusammenzuschließen
kennen gelernt?). Die Unterlage dieser Gruppen wurde keineswegs
immer durch ein Territorium gebildet. Aber wir dürfen
aus der Tatsache des Zusammenschlusses die Neigung der Bürgerschaften,
überhaupt die alte Jsolierung zu verlassen, folgern.
Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Man sieht, wie die Regierung,
troßdem Jie prinzipiell den Zunftmeistern den Anspruch auf die Arbeit
zuerkannte, doch wegen des starken Bedarfs der Armee eine Einschränkung
dieses Prinzips zu Gunsten des Großbetriebs, des Zwischenhandels
vornimmt.
1) Rathgen, Handwörterbuch d. St.
2) S. oben S. 503.
s) S. oben S. 505, S. 508, S. 517, S. 364.
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