Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

36 U. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte.
grundherrschaftliches Obereigentum an der Allmende aus.
Indessen dieses sezt wiederum ein Untereigentum anderer,
nämlich der Bauern, voraus.
III.
Durch die lange herrschende Anschauung, daß die Grundherrschaft
 in jenen Jahrhunderten das Wirtschaftsleben ganz
wesentlich beherrscht habe, ist die Ermittelung des wahren Verhältnisses
 verhindert worden, in dem die Arbeit der Grundherren
 und der Bauern zueinander standen. Es erheben sich
hier Fragen, die ebenso interessant sind, wie ihre Beantwortung
Schwierigkeiten bietet. Diese wiederum liegen hauptsächlich
darin, daß unsere Überlieferung lückenhaft ist und, soweit Jie
leidlich reichere Nachrichten aufweist, einseitig über die grundherrschaftlichen
 Verhältnisse berichtet. Immerhin darf man zu
der fortschreitenden Forschung das Zutrauen hegen, daß es
ihr gelingt, genauere Feststellungen zu machen.
Man hat früher die gesamte Arbeit des Ausbaues des Landes,
 den Fortschritt der Besiedlung, die Förderung der landwirtschaftlichen
 Technik, auch die Ausbildung eines deutschen
Gewerbes auf die Verdienstliste der Grundherrschaft geschrieben.
Heute hat man sich, wenigstens in den Kreisen der strengeren
Wissenschaft, davon überzeugt, daß der Grundherrschaft gerade
in allen diesen Beziehungen nicht eine so große Bedeutung zukommt.
 Es wäre freilich verfehlt, das Aufkommen der Grundherrschaften,
 des größeren Landbesißes überhaupt gering zu
schäßen. Aber man wird seine Bedeutung mehr in anderer
Richtung zu suchen haben.!)
1) Dopsch, Die Wirtsschaftsentwicklung der Karolingerzeit I,
S. 198 bekämpft K. Th. v. Inama-Sternegg's Lieblingsgedanken
von der zielbewußten Aktivität der großen Grundherrschaften in
der Karolingerzeit. Über den durch die Bildung der Großgrundherrschaften
 bewirkten Fortschritt s. andererseits Dopsch II, S. 51 (auch
I, S. 196 f.). Über die Verdienste und die allgemeine Bedeutung
der Großgrundherrschaften vgl. ferner A. Heusler, Institutionen
des deutschen Privatrechts I, S. 32 ff und S. 39 ff. K. Th. v. Jnama-Sternegg,
 Deutsche Wirtschaftsgeschichte III, 1, S. 263 ff., S. 272 f.,
            
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