(über den Begriff der Territorialwirtsschaft).
Ursachen noch nicht erschöpft!). Aber das Gesagte wird für die
Beantwortung der speziellen Frage, die wir uns gestellt haben,
hinreichen .
§ 10. Das Steuerwesen.
Der Gegensatz der Begriffe Stadt-, ,Territorial“- und
Volkswirtschaft betrifft bloß die Verhältnisse von Handel und
Gewerbe. Der Ackerbau wird von ihm nur insofern berührt,
als zum Wesen der Stadtwirtschaft die Beherrschung des platten
1) Zu der Frage, ob der Fabrikbetrieb sich aus oder neben dem
Handwerk entwickelt, aus welchen Kreisen die Großindustriellen und
Großhändler hervorgehen, s. oben S. 395 ff. u. 484 ff. (daselbst auch über
die Theorie von den „neuen Reichen“); Ztschr. f. Soz.-Wissensch. 1907,
S. 134 (die Post geht nicht, wie Pirenne meint, auf die „neuen
Reichen“ zurück); Roscher-Stieda, S. 739 Anm. 3; Stieda, Hausindustrie
a. a. O.; Tröltsch, Historische Vierteljahrsschrift, 1900, S. 138. –0- Man
könnte ferner die Frage erörtern, ob der Sieg der Landesherren über
die Städte mit einem wirtschaftlichen Rückgang derselben (vgl. Westdeutsche
Zeitschrift, 1900, S. 74) zusammenhängt, bzw. in welchem
Maß dieser durch jenen bedingt ist. Freilich ist das Problem des wirtschaftlichen
Rückgangs der Städte in seinen Einzelheiten bisher noch
nicht genügend untersucht worden. – Über die besondern Ursachen,
welche bald zu der einen, bald zu der anderen Getreidehandelspolitik
führen, s. Schmoller, Umrisse, S. 657 f. – Z. T. wiederholen sich
hier die Fragen, die ich oben S. 232ff. bei den Ursachen der mittelalterlichen
Stadtwirtschaft erörtert habe. Gothein, Wirtschaftsgeschichte
des Schwarzwaldes, Bd. 1, S. 475 spricht sich ~ ebenso wie ich a. a. O.
— gegen die Anschauung aus, daß im Anfang der gewerblichen Entwicklung
der Städte die größte wirtschaftliche und soziale Gebundenheit
bestanden habe und daß sie trotß einzelner Rückschläge im Laufe
der Zeit nur Lockerungen erfahren habe. Er sieht sich „vielfach zu
einer entgegengesetten Ansicht“ genötigt. Richtig bemerkt er, daß
jene irrige Anschauung mit der hofrechtlichen Theorie zusammenhänge.
Unzulässig ist es aber, wenn er weiterhin behauptet: „Die
Städte waren ursprünglich ohne Ackergemarkung.“ Es darf nur gesagt
werden, daß einzelne sie nicht besaßen. Keutgen ist zu dem Resultut
gelangt, daß auch Köln entgegen der früher allgemein herrschenden
Annahme eine Allmende gehabt hat. V.j.schr. f. Soz.- u.
WG. 15. S. 312.
v. Below . Wirtischastsgeschichte 2. Aufl
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