Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

IX. Die älteste deutsche Steuer.
eisio, Kerbe (in Flandern Kerwe), hergenommen von dem Brauch,
die Zahlung des Pflichtigen in das Kerbholz einzujchneiden.
Es sind die aufkommenden Landesherren, welche die Bede
fordern. Zunächst erheben sie sie noch nicht unter diejem sich
erst allmählich durchseßenden allgemeinen Titel, sondern auf
Grund der besondern Titel, die die Inhaber der vollen gräflichen
 Gewalt damals führten: als Graf, Vogt, Herr im technischen
 Sinn (~ Landesherr ohne höhern Titel)!) oder auch
als Richter (den Inhaber der gräflichen Rechte bezeichnet z. B.
der Sachsenspiegel so). Die rechtliche Stellung dieser Herren
war im Innern der von ihnen verwalteten Gebiete wesentlich
gleich; nur nach außen hin, innerhalb der Reichsverfassung,
kam es darauf an, ob ein Landesherr den Fürstentitel oder gar
den Kurfürstentitel führte. Innerhalb des Territoriums forderte
der Herr von der Lippe ebenso die Bede wie der Kurfürst von
der Pfalz. Die Vögte in den Immurnitäten übten materiell
unendlich oft ganz die gleichen Rechte wie die Grafen in ihren
Grafschaften, und oft sind ja aus Kirchenvögten Grafen geworden,
 lediglich durch Änderung der Benennung, so die Grafen
(spätere Herzöge) von Berg, die Grafen von Habsburg und
von Tirol.
Die Bede führt wohl schon in der ersten Zeit, in der wir
Näheres über ie erfahren, ihren liebenswürdigen Titel zu Unrecht.
 Eine Urkunde des beginnenden 13. Jahrhunderts gebraucht
 die bezeichnende Wendung: petitio dominorum pro
mandato habetur. Das Wort petitio muß sich mit dem härtern
Wort exactio, ja extorsio (von extorquere) in den Gebrauch
teilen. Wir hören von violentae exactiones, quas precarias
vocant. Die Bede ist eine Zwangsabgabe, wird regelmäßig
Jahr für Jahr gezahlt.
Entsprechend dern Umstand, daß die Bede auf Grund der
gleichen Gewalt, der gräflichen, erhoben wird, besteht die Anschauung,
 daß ihr alle Territorialinsassen unterworfen sind.
!) Beispiele folcher Landesherren: die Herren v. d. Lippe (bevor
sie Grafen wurden), v. Hohenlohe,. v. Zimmern.

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